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Motorrad rast in Hamburg mit 166 Km/h durch 80er-Zone

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Uploaded by on Apr 12, 2011

Teilweise raste der Motorradfahrer nur auf dem Hinterrad über die Autobahn.

  • likes, 10 dislikes

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Top Comments

  • @TheNIclas1000

    Du bist ja ein Held!

    20 Wörter und 6 Rechtschreibfehler. Das ist eine Quote von 30%

    Das muss man erstmal hinbekommen! Gratuliere!

  • schön in den Gegenverkehr gefahren TOLLL!

    müsste man mal abwiegen wer mehr Personen gefährdet hat!

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All Comments (42)

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  • Die Messung ist viel zu kurz und dazu kommt noch das die Polizisten im gegenteil zu dem Motorradfahrer die wahre Gefahr auf der Straße sind .

  • hässliche maschine

    

  • @TheUnexpectedGhost naja das is deine Meinung. Ich bin der Ansicht der Moppetfahrer hat niemanden gefährdet. Im gegensatz zu den Zivis die in meinen Augen um jeden Preis hinterher gehn. Und wenn der Gegenverkehr schon Lichthupe gibt, hat das auch einen Grund. Wir sind nicht in Amerika wo bei Verfolgungsjagten ohne Rücksicht vollgas gegeben wird. Die Polizei hat die klare Anweisung solche Leute bei Gefährdung fahren zu lassen.
  • @Streetfighter2102

    Die Zivilpolizei hat eine Zusatz-Ausbildung.

    In diesem Fall war keine Gefährdung da. Es gab eine ausreichende Lücke nach dem LKW und selbst wenn der PKW nicht die Spur gewechselt hätte, wäre die Polizei rechtzeitig wieder auf die richtige Fahrspur zurück.

    Die Frage, ob man hier Sonderzeichen hätte anwenden müssen, muss man mit "nein" beantworten, derweil der Motorradfahrer dann möglicherweise geflüchtet wäre und die Polizei nicht hinterher gekommen wäre --> Verfolgungsjagd.

  • @feivel08 bist du admin der 4 freunde?

  • ACAB

  • @TheNIclas1000 digger, wurdest du zu oft mit dem duden durchs ghetto geprügelt

  • @noname676 3.) Mit "hoheitlichen Rechten" meinst Du sicherlich die "Sonderrechte (zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben)". Was die Polizei dabei darf oder nicht darf (in diesem Fall: ab wann die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht mehr im Verhältnis zur Wichtigkeit des Auftrages steht) ist wohl Ansichtssache.

    Die wiki-Seite "Sonderrechte" ist hierfür sehr informativ, die möchte ich an dieser Stelle weiterempfehlen.

    Frohe Festtage!

  • @noname676 1.) Das war lediglich eine Vermutung (vielleicht hätte ich mich da klarer ausdrücken sollen, mein Fehler), da es nicht danach aussah, als hätte überhaupt einer der anderen Verkehrsteilnehmer "Platz gemacht". Aus Sicht der Polizei hätte das, meiner Meinung nach, auch Sinn gemacht, um den Biker nicht abzuschrecken und zum "abhauen" zu verleiten.

    2.) Danke für den Hinweis.

    3.) Siehe nächstes Comment.

  • @ManiPulatoR84

    1.: Wo siehst Du, dass die Polizei kein Blaulicht gehabt haben soll?

    2.: Es heißt "nach Vorschrift" und nicht "nach Protokoll".

    3.: Ja, sie darf (Hoheitliche Rechte, selbst ohne Blaulicht und Martinshorn).

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