Prof. Dr. Michael Hassemer; Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum (TU Kaiserslautern); Vorlesung Zivilrecht II;
Schadensersatz statt der Leistung: Fristsetzung in § 281 BGB, insbesondere Entbehrlichkeit nach 281 II (gilt später praktisch identisch für § 323 BGB); Just In Time-Verträge, Treu und Glauben; Vertretenmüssen (§§ 280 I, 276, 278); Übungsfall
http://zwr.wiwi.uni-kl.de/index.php?id=12;
http://www.michael-hassemer.de/
Hallo Hr. Hassemer,
kleine Spitzfindigkeit von meiner Seite, bei min 2:21begründen Sie die Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit den "besonderen Umständen" aus "§ 281 II Abs. 2", richtig hätte es jedoch heißen müssen "§ 281 II 2. Alt.".
Ja, Sie haben recht, eigentlich hätte es auch heißen müssen "Sehr geehrter Hr. Prof. Dr. Hassemer" ;-)
applecom1de 1 year ago