http://www.schimmelpilze-berlin.de/ Wenn es mir als Bausachverständiger im Baugutachten gelingt nachzuweisen, das die Ursache des Schwarzschimmels am Bauwerk liegt, so ist der Mieter zu Mietminderung berechtigt und die Verwaltung/ Eigentümer muß die Kosten für das Gutachten übernehmen.
In diesem Fall wäre ich wirklich gerne Verwalter/Eigentümer, denn Ihr "Gutachten" würde ich einfach mit Fakten widerlegen.
Nehmen wir das verschimmelte Fenster im Wohnzimmer. Da messen Sie als Mindesttemp. 13,9°C. Die Raumtemp. liegt bei 20,5°C.
Da ist doch völlig klar, dass die viel zu hohe rel. Luftfeuchtigkeit von mind. 66% den Schimmel verursacht hat. Und die kann der Mieter sehr wohl durch richtiges Lüften absenken. Schon bei immer noch feuchten 60% gäbe es den Schimmel nicht.
gukalaro 2 months ago