Die Polizei verstößt trotz gerichtlicher Vorgabe weiterhin gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Bei einer angemeldeten und friedlichen Demonstration gegen die politischen Ziele der Sicherheitkonferenz am 05. Februar 2011 in München führte die Polizei trotz eindeutiger gerichtlicher Weisung erneut eine permanente und selektive Videoüberwachung der Teilnehmer durch.
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