Peter Voß im Gespräch mit Henryk M. Broder. Themen u.A.: Gutmenschentum, linker Antisemitismus, Appeasement, Islamismus, Fundamentalismus, Integration, politische Handlungsstrategien - sehenswert!
@SweetCaramelDip Anzumerken ist noch das die Umdeutung des Wortes 'Antisemit' durch die Nazis geschah. Genauso wie der Begriff 'Gutmensch' usw. Viele wissen gar nicht das Sie den Nazis sprachlich den Endsieg bereiten.
auch palestinaenser sind SEMITEN, wtf, man sollte wenn man schon so viel labern muss wenigstens zwischen anti-semitismus, anti-zionismus und anti- judaismus differenzieren!!!!!! denn jemand der israel kritisiert und sich fuer die sache der palestinaenser einsetzt KANN gleichzeitig kein antisemit sein!!!
@teenriot666 Das liegt daran, dass Du die Norm nicht im Kontext liest. Ich will Dir aber daraus auch keinen Strick drehen, weil Du vermutlich keine Vorlesung im Staatsorganisationsrecht bzw. entspr. Literatur und Kommentierungen angelesen hast. In diesem Zusammenhang bitte ich Dich über die Begriffe "Gebiets- & Personalhoheit" zu informieren. Entspr. Lit.: Maurer, Staatsrecht, § 1 I 3 & einen Aufasatz von H.-J. Papier in der DÖV 2003, S. 265.
@Felipo83 1. B. hat seine Ablehnung der Rechtsst. nicht lokal spezifiziert. Man muss annehmen das der Interviewer die Frage auf D bezog. Außerdem ist ein Nicht-Rechtsst. in Ländern mit einem laxen Rechtsverständnis,noch gravierender ein ein Nicht-Rechtsst. in D
2.Sie haben recht mit dem was Sie sagen, aber in diesem Punkt sind wir irgendwie vom Thema abgekommen
3.Das ist eine Interpretation aber nicht die nächstliegende. Hätte man es so gemeint, hätte man "Jedermann in D" geschrieben
@teenriot666 1. Ja, aber der springende Punkt ist: Es gelten andere Maßstäbe. Einheitliche Orientierungspunkte - wegen der Staatsouveränität - bieten lediglich die MRK und UN-Charta.
2. -?
3. Zu den Amts-/Diensteiden: Schonmal daran gedacht, dass Menschen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 GG, auch auf deutschem Staatsgebiet leben bzw. sich aufhalten? Deswegen das "Jedermann". Wir erinnern uns an den Unterschied zw. Menschen- & Bürgerrechte? Ändert nichts am Geltungsbereich
1. Ja andere Länder haben eine andere Rechtsstaatlichkeit. Das ändert aber nichts daran das in jedem dieser Länder nicht-rechtsstaatlich das Gegenteil davon bedeutet.
3. Ich meinte den Amtseid, nicht Diensteid:
"Ich schwöre, dass ich [...] Gerechtigkeit gegen JEDERMANN üben werde"
@teenriot666 Teil 3: Wenn Sie den Amtseid von Beamten meinen, nur so viel zum Beamten: Ausländer können nach § 7 BeamtenStG nur dann Beamte werden, wenn sie EU-Bürger sind oder mit Deutschland bzw. der EU ein Abkommen besteht.
Danke für den Link, ich suche mal nach dem Interview.
@teenriot666 Teil 2: § 5 StGB regelt Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter. Darüberhinaus gibt es eine justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit europäischer Behörden in Strafsachen.
Das GG kennt 2 Arten von Grundrechten: allgemeine Menschenrechte wie z.B. Art 2 Abs. 1 GG und sog. Deutschen-/Bürgerrechte wie z.B. Art 8 Abs. 1 GG. Für letztere muss man Deutscher im Sinne von Art. 116 GG sein. Ein Ausländer kann sich dahingehend nur auf Art. 2 Abs. 1 GG o.ä. berufen. (Teil 2)
@teenriot666 Okay, Sie sind da leider völlig auf dem Holzweg. Aber das ist kein Problem, denn Sie sind kein Staatsrechtler. 1. Die U.S. Verfassung, die britische Magna Charta, die französische Verfassung usw. haben eine andere Definition von Rechtsstaatlichkeit. Das allein sieht man schon am Beispiel des Jurysytems im angelsächsischen Raum 2. Das GG ist die deutsche Verfassung, sie gilt nur innerhalb Deutschland. Das was Sie da ansprechen, ist in § 5 StGB geregelt. (Teil 1)
@SweetCaramelDip Anzumerken ist noch das die Umdeutung des Wortes 'Antisemit' durch die Nazis geschah. Genauso wie der Begriff 'Gutmensch' usw. Viele wissen gar nicht das Sie den Nazis sprachlich den Endsieg bereiten.
teenriot666 2 weeks ago
auch palestinaenser sind SEMITEN, wtf, man sollte wenn man schon so viel labern muss wenigstens zwischen anti-semitismus, anti-zionismus und anti- judaismus differenzieren!!!!!! denn jemand der israel kritisiert und sich fuer die sache der palestinaenser einsetzt KANN gleichzeitig kein antisemit sein!!!
SweetCaramelDip 3 weeks ago
@teenriot666 Das liegt daran, dass Du die Norm nicht im Kontext liest. Ich will Dir aber daraus auch keinen Strick drehen, weil Du vermutlich keine Vorlesung im Staatsorganisationsrecht bzw. entspr. Literatur und Kommentierungen angelesen hast. In diesem Zusammenhang bitte ich Dich über die Begriffe "Gebiets- & Personalhoheit" zu informieren. Entspr. Lit.: Maurer, Staatsrecht, § 1 I 3 & einen Aufasatz von H.-J. Papier in der DÖV 2003, S. 265.
Felipo83 1 month ago
@Felipo83 1. B. hat seine Ablehnung der Rechtsst. nicht lokal spezifiziert. Man muss annehmen das der Interviewer die Frage auf D bezog. Außerdem ist ein Nicht-Rechtsst. in Ländern mit einem laxen Rechtsverständnis,noch gravierender ein ein Nicht-Rechtsst. in D
2.Sie haben recht mit dem was Sie sagen, aber in diesem Punkt sind wir irgendwie vom Thema abgekommen
3.Das ist eine Interpretation aber nicht die nächstliegende. Hätte man es so gemeint, hätte man "Jedermann in D" geschrieben
teenriot666 1 month ago
@teenriot666 1. Ja, aber der springende Punkt ist: Es gelten andere Maßstäbe. Einheitliche Orientierungspunkte - wegen der Staatsouveränität - bieten lediglich die MRK und UN-Charta.
2. -?
3. Zu den Amts-/Diensteiden: Schonmal daran gedacht, dass Menschen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 GG, auch auf deutschem Staatsgebiet leben bzw. sich aufhalten? Deswegen das "Jedermann". Wir erinnern uns an den Unterschied zw. Menschen- & Bürgerrechte? Ändert nichts am Geltungsbereich
Felipo83 1 month ago
@Felipo83
1. Ja andere Länder haben eine andere Rechtsstaatlichkeit. Das ändert aber nichts daran das in jedem dieser Länder nicht-rechtsstaatlich das Gegenteil davon bedeutet.
3. Ich meinte den Amtseid, nicht Diensteid:
"Ich schwöre, dass ich [...] Gerechtigkeit gegen JEDERMANN üben werde"
teenriot666 1 month ago
broder und sein moralometer...
Holowachuk 1 month ago
@teenriot666 Teil 3: Wenn Sie den Amtseid von Beamten meinen, nur so viel zum Beamten: Ausländer können nach § 7 BeamtenStG nur dann Beamte werden, wenn sie EU-Bürger sind oder mit Deutschland bzw. der EU ein Abkommen besteht.
Danke für den Link, ich suche mal nach dem Interview.
Felipo83 2 months ago
@teenriot666 Teil 2: § 5 StGB regelt Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter. Darüberhinaus gibt es eine justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit europäischer Behörden in Strafsachen.
Das GG kennt 2 Arten von Grundrechten: allgemeine Menschenrechte wie z.B. Art 2 Abs. 1 GG und sog. Deutschen-/Bürgerrechte wie z.B. Art 8 Abs. 1 GG. Für letztere muss man Deutscher im Sinne von Art. 116 GG sein. Ein Ausländer kann sich dahingehend nur auf Art. 2 Abs. 1 GG o.ä. berufen. (Teil 2)
Felipo83 2 months ago
@teenriot666 Okay, Sie sind da leider völlig auf dem Holzweg. Aber das ist kein Problem, denn Sie sind kein Staatsrechtler. 1. Die U.S. Verfassung, die britische Magna Charta, die französische Verfassung usw. haben eine andere Definition von Rechtsstaatlichkeit. Das allein sieht man schon am Beispiel des Jurysytems im angelsächsischen Raum 2. Das GG ist die deutsche Verfassung, sie gilt nur innerhalb Deutschland. Das was Sie da ansprechen, ist in § 5 StGB geregelt. (Teil 1)
Felipo83 2 months ago