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Ehemalige Heimkinder beim Bundesverfassungsgericht BVerG

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Uploaded by on Nov 24, 2011

Spontan-Interview durchgeführt von "FI-EHK - Broadcast Nord-TV":
Ehemalige Heimkinder reichen beim BVerfG eine weitere und diesmal sehr [b]fundierte[/b] Verfassungsbeschwerde ein. Friedhelm Münter (betroffenes Heimkind als Beschwerdeführer ), seine Lebenspartnerin Tina und Gregor Ter Heide haben "in einer wahren Ochsentour" eine 600-seitige Verfassungsbeschwerde ausgearbeitet, die hoffentlich allen ehemaligen Heimkindern alsbald das Recht verschaffen wird, die ihnen zustehenden Entschädigungen und Wiedergutmachungen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen und Zwangsarbeit juristisch durchzusetzen !!!

SM

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All Comments (11)

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  • @morpheus341 glaubst gar nich wie viele normale Leute schon vor dem BVerfG gewonnen haben

  • Wenn wir nicht einmal eine Verfassung haben was soll dann das Anrufen eines Verfassungsgerichts? .. Unsinn .. ihr werdet sehen, dass dieses Gericht die Klage abweisen wird und ihr werdet sehen, dass ihr als Bundesbürger - weg.d. Reichskonkordats - nicht klagen könnt. Tretet aus der BRD aus und dann klappts auch mit der Klage vor einem internationalen Starfgerichtshof .

  • Mamaia .. Verfassungsbeschwerde ... ?? Aua .. Wir haben nicht einmal eine Verfassung und die Menschenrechte sind in der EU "abgeschafft". Da kann man nur den Kopfschütteln. Deutschland hat einseitig die Europäische Menschenrechtskonvention abgeschafft. In einem Urteil des BVG v. 14.10.2004, 2 BvR 1481/04 [9], entschied es, dass die Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes deutsche Gerichte nicht binden.

  • Mamaia .. Verfassungsbeschwerde ... ?? Aua .. Wir haben nicht einmal eine Verfassung und die Menschenrechte sind in der EU abgeschafft. Da kann man nur den Kopfschütteln.

  • Ab warten und Tee trinken noch ist nichts verloren.

  • Vergesst es.

    Gerechtigkeit wird es nur in Straßburg geben.

    Diesem Staat ist nicht mehr zu helfen.

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