Hausverbot in der JVA auf Dauer

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Uploaded by on Aug 10, 2011

AN Staatsanwaltschaft Berlin
Alt-Moabit 104
D- 10559 Berlin
Frau Klüsener




SehrgeehrteFrauKlüsener




Unzuständigkeits- und Nichtigkeitsrüge,
Aufklärungs- und Gehörsrüge - Vorlagepflichtverletzung
Ihr Geschäft: H19/3012PLs12585/09VRs
ICHR-AmtsZ. ZEB VS H19/3012PLs12585/

Die Ladung zum Haftantritt vom 01.04.2011. ist rechtswidrig und nichtig, da dieser Haftantritt die Rechte und Pflichten des Amts und der Behörde für Menschenrechte, somit Grundgesetz in Art. 140, 1 GG, Art. 29, 1, 6 Verfassung von Berlin [VvB] und die Menschenrechte gemäß Art. 25 GG nach Völkerrecht diffamiert und verleumdet.

Gegen die Ladung zum Haftantritt vom 01.04.2011 wird wegen Unzuständigkeits- und Nichtigkeitsrüge widersprochen, da xxxxxxxxxxxxxxx xxxxx xxxx Berlin. nicht der Gerichtsbarkeit des Landes Berlin (§20 GVG, Art. 1-4, 24 II, 25,140 GG) untersteht.

zur Wahrung, Umsetzung und zum Schutz sowie zur Förderung der Menschenrechte
sind die Bundesrepublik und die Verwaltungszonen derzeit über eine allgemeine, umfas-sende, obligatorische, internationale nationale und private Schiedsgerichtsbarkeit in den Verwaltungsbezirken
nicht in der Lage,
selbst das Bekenntnis des deutschen Volkes zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt durch Systemfehler umzusetzen.


verbrieft ist.

Sie sind auf Grund Ihres Haftbefehles vom 25.03.2011 hinreichend verdächtigt gegen Art. 1-4, 25 GG Straftaten nach Völkerrecht

Prot. Nr. 4 Art. 1 EMRK oder Art. 11 IPBPR, analog Art. 5 (4) UMRA

zu begehen. Es ist untersagt, einen Menschen dazu zu zwingen, gegen sich selbst auszusagen. Das ist ein offenkundiger Verstoß gegen die Menschenrechte und steht auch gegen Art. 1, 104 GG.

Desweiteren ist der Haftbefehl/Ladung zum Haftantritt nicht rechtswirksam von einem gesetzlichen Richter unterschrieben. Der gesetzliche Richter ist nach Art. 101 GG entzogen. Somit verstößt der Beschluss gegen die Menschenrechte, Grundgesetz und Verfassung von Berlin.

Das Entziehungsverbot nach Art. 101 GG richtet sich nicht nur an den Gesetzgeber und die Verwaltung, sondern an die Gerichte selbst. Eine vorgetäuschte oder behauptete Zuständig-keit bei einer Unzuständigkeit- und Nichtigkeitsrüge wäre als willkürlicher Entziehungsakt zu werten (BVerfG NJW 1954, 593 = MDR 1954, 282; Kern- Der gesetzliche Richter 203 ff.).

Auf Ihrem Beschluss vom 28.06.2010 ist keine Unterschrift der „Richter(in) am Amtsgericht" vorhanden. Es ist auch keine Beglaubigung einer Justizangestellten mit der Siegel Nummer des Amtsgerichtes Tiergarten von Berlin ersichtlich.

Dies ist ein weiteres Indiz, dass der Haftantritt vom 01.04.2011 gegen die Menschenrechte, Grundgesetz und Verfassung von Berlin erlassen wurde.

Eine Vollstreckung einer Geldstrafe nach der Justizbeitreibungsordnung zum Nachteil von Herrn xxxxx xxxxxx fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage.

Ihr Entwurf (Ausfertigung) ist gegen §129 BGB keine öffentliche Urkunde, setzt keine Notfrist, auch keine andere Frist in Gang (BGH NJW 95, 933).

Wir fordern Sie auf dem Amt für Menschenrechte einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu zusenden, welches Gericht für die verfassungsrechtliche Klärung des §§18-20 GVG zuständig ist. Wir verweisen auf Art. 19 GG „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen."

Gegen gez „Klüsener" Rechtspflegerin Ladung zum Haftantritt vom 01.04.2011 und „Reich" Richterin am Amtsgericht Tiergagten Beschluss vom 28.06.2010 ohne Vornamen und Richterin/er König,Sauter,Hänsel am Landgericht Berlin 10.grosse Strafkammer wird Strafanzeige gestellt und um die Übermittlung der vollständigen Daten (Namen, Vornamen, ladungs- und haftfähige Anschrift) nach §12 BGB ersucht, da ein Strafantrag beim Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Internationalem Straafgerichtshof in Denn Haag von Amts wegen eingeleitet worden ist. Wir weisen auf die privat und persönliche Haftung hin (§§179, 823 BGB,§63BBG).

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  • Grafitti- Der ist gut und so zutreffend.

    Ist der Herr(70 Jahre alt wegen 40€) eigentlich natürliche Person oder befindet er sich in staatlicher Selbstverwaltung?

  • @conrebbi gute Frage... ja er ist ZEB Mitglied und im VRT und wahr 20 Jahre in der Justitz verwaltung tätig ....der Mann weiss einieges und darum geht es Einschüchterrung .......ach ja er ist 2 Tage nach unserem Besuch gegen 500 € freigelassen worden....

Top Comments

  • sowas hätte ich auch gerne....das ist doch die bescheinigung für narrenfreiheit!! ha ha ha ...hausverbot für den knast.....( scherz)

  • stell dir mal vor du besuchst noch mehr JVA und wirst später inhaftiert. dann kannste dich darauf berufen Hausverbot zu haben. muhahah...(kleines gedankenspiel)

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All Comments (43)

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  • und was istdraus geworden?

  • genial^^ :D

  • @pim1301 sorry Falsch GG erloschen18.07.1990. wahr nun 1Jahr bei dem Verein ZEB DeutschesAmt und wir sind kein Bekentnisstaat die DDR Bürger haben Nie ein GG bekommen ist auch richtig so den Besatzungsrecht GG darf nicht über andereländer Zonen ausgeweitedwerden.

  • @Gott077 sie sind Dumm hören sie auf Denkende Menschen zu beschimpfen Ihre BildungsLücken tuen Mir Leid wievil Geld bezahlt Mann Ihnen dafür von alein kann keiner so Dumm sein und wer sich Gott schimpft naja

  • "Groessenwahnsinn" wirft du uns vor? Assis und Alkoholiker?

    Wenn jemand hier ein Assi ist dann bist das nur du. Dein Scheiss Pessimismus braucht Deutschland nicht.

  • sollten se dich irgendwann mal buchten wollen Tiks, dann sag denen, das du bei dene Hausverbot hast.

  • Ehrlich. Das ist der Knaller. Die Polizei musste Dich aus dem Knast rausschleifen. Ich wette, Du hast für eine Woche Gelächter im Knast gesorgt.

  • Die Polizei Berlin hat eine Seite für "Beschwerde oder Dank" auf der steht:

    Auf dieser Seite möchten wir Sie um Ihre Rückmeldung oder Meinung bitten! Waren Sie mit der Arbeit der Berliner Polizei zufrieden? Gab es Anlass zu einer Beschwerde oder möchten Sie sich bedanken?

    Wir würden uns freuen, wenn Sie uns in dem nachfolgenden Formular den Grund Ihrer Beschwerde oder Ihres Dankes sowie Ihre Personalien mitteilen würden. Wir werden die Angelegenheit prüfen...

  • @pim1301 Ich hoffe mal ein Demokratisches mit einer vom Volk gegebenen Verfassung. Ein Staat der Souveraine ist nicht laenger von den Allierten besetzt ist. Es wird sich zeigen wie das Volk sich entscheiden wird.

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