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mein Gott,Französicher Song als Werbung ? Nein Danke !
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"nicht als bierglasuntersetzer benutzen" WAS? wozu ist dann win 7 nützlich?
All Comments (65)
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1:08 - oftmals steht in der eula irgendwelche einschränkungen, was allgemein immer zu verunstimmungen bei den nutzern sorgt.
HÄ?! - lustig, was es da in die finale version geschafft hat. :D
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Man wird ja nicht einseitig beschränkt, man kauft den Datenträger, Verpackung, Anleitung und sobald man die Einschränkung der EULA akzeptiert werden einem einige Rechte weggenommen aber dafür erhält man dann den Funktionsumfang der Software
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ganz erlich wer liest sich die Eula überhaupt durch ich ignorier die so oder so
daumen hoch wen ihr sie auch ignoriert ;D
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@TwilightForces Ich möchte ja keine Linux-Windows Debatte starten, aber Windows ist nunmal gegenüber Linux für den normalen PC-User das meist genutzte Betriebssystem. Ergo gibt es auch nur dafür die meisten Lücken oder Viren ect. Wenn von Anfang an z.B. Ubuntu das OS der PC-Welt gewesen wäre, würden alle auf Ubuntu einschlagenund Windows empfehlen. Die meisten glauben Linux sei nur aufgrund von Technik sicherer als Windows - in Wahrheit ist der Grund aber nur die kommerzielel Verbreitung.^^
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@SomeNoob13 Die EULA ist gültig, da es ja genau beschrieben steht, dass es verboten ist. Aber RapidShare allein wird nicht drin stehen, mehr sowas wie.. FileHoster oder sowas.. aber Ja, wenn es drin steht, dann muss sich der Endverbraucher auch daran halten.
Umsonst schreiben dies ja sonst nicht rein. Natürlich muss es VORHER schon zu lesen sein.
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Das ist schlau, ich verwende bereits Google Chrome, und es kommt eine Werbung für Chrome.. nenene :D
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Wieder was gelernt .
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Ist die EULA bei Freeware gültig,wenn man vorher dick und fett sieht,dass man das Programm nicht auf RapidShare verbreiten darf?
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da hatt SAD mal wieder gute Arbeit gemacht =)
<3
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Wenn der mann im Mediamarkt mir beim Kauf von MacOS X nicht sagt, dass ich es nur auf einem Apple Rechner installieren darf, dann muss ich mich nicht dran halten, oder wie?
hä? BGB wieso nicht HGB(Handelsgesetzbuch)
learningAUGSCHBURG 1 year ago 2
@learningAUGSCHBURG HGB würde zur Geltung kommen, wenn beide Vertragspartner (Voll-)Kaufleute wären. Das Video zielt auf "Endkunden", daher keine Kaufleute, daher kein HGB sondern BGB.
SemperVideo 1 year ago 2
Aber wenn sich der Kunde weigert auf die EULA einzugehen und sich dabei auf die BGB beruft, darf dann doch garnicht das Programm nutzen, da eine Zustimmung bei der Installation gefordert wird (falls diese nicht direkt beim Kauf (siehe 8:45) gefordert ist) und andernfalls garnicht geht. Wobei dann die bezahlte "Leistung" nicht erbracht wird. Schließlich kann man ja nicht einfach die EULA ignorieren und trotzdem auf "ich stimme den oben genannten Bedingungen (EULA) zu" (oder ähnliches). Richtig?
JTBrinkmann 1 year ago
@JTBrinkmann Doch, wird im Video explizit gesagt. Sollte die EULA nachträglich beschränken, einfach die EULA ignorieren. Einfach "JA" anklicken. Sie ist eh ungültig und nicht bindend. Insoweit kann man anklicken was man will. Sollte sich die EULA nicht ignorieren lassen, weil die Funktionen eingeschränkt werden, dann Software zurück zum Händler.
SemperVideo 1 year ago 2