BilMoG - Bilanzrechtsmodernisierung
Alte Bewertungswahlrechte werden abgeschafft und die Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenständen wird zugelassen aber nicht, wie erst angedacht, als Pflicht, sondern als neues Wahlrecht, und auch nur für neu hinzukommende immaterielle Vermögenswerte. Stille Reserven werden damit abgebaut und technologie- und wissensorientierten Unternehmen werden neue bilanzielle Möglichkeiten eingeräumt.
Insgesamt wird die Aussagekraft des HGB-Abschlusses erheblich erweitert. Das Bilanzgliederungsschema des §266 HGB wird zu diesem Zweck erstmals seit 1986 aktualisiert und neue Berichtspflichten im Anhang und im Lagebericht werden eingeführt. Das verbessert den Informationsnutzen des HGB-Abschlusses, der sich damit der IFRS-Rechnungslegung annähert, ohne aber die Komplexität des internationalen Rechnungswesens zu erreichen. Die gewohnte Grundstruktur des 3. Buches des HGB bleibt dabei erhalten, was den Umstieg erleichtert.
@patrick25 klingt zu gut um computerstimme zu sein.
shebotnov 8 months ago
computerstimme ??
patrick25w 1 year ago