Ob aus finanziellen oder persönlichen Gründen: Immer mehr Frauen möchten heute nach der Geburt eines Kindes bereits frühzeitig wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Damit der berufliche Wiedereinstieg möglichst reibungslos klappt, ist es sinnvoll, bereits während der Schwangerschaft alle Modalitäten mit dem Arbeitgeber zu klären. Hinweise dazu, wann ein Anspruch auf Teilzeit besteht und welche Rechte für Resturlaub und Überstunden gelten, gibt die D.A.S. Rechtsexpertin Christine Lewetz.
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