Abmahnung Nümann + Lang - Filesharing - Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke Köln

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Uploaded by on Aug 4, 2011

Abmahnung Nümann + Lang - Filesharing - Tipps der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke Köln

OLG Köln: Abmahnpraxis der Kanzlei Nümann + Lang darf als "häppchenweises Abmahnen" bezeichnet werden

Immer wieder versuchen Abmahnkanzleien im Bereich Filesharing unsere kritische Berichterstattung in diesem Blog oder in unseren Videos per Einstweiliger Verfügung zu unterbinden. Bereits zweimal hat dies die Kanzlei Nümann und Lang aus Karlsruhe versucht. Zuletzt mit einer Einstweiligen Verfügung, die unsere Youtube-Videos betraf. Was zunächst mit einem schnellen Erfolg für Nümann und Lang vor dem Landgericht Köln begann, endete nun in einer Niederlage in der Berufungsinstanz beim Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 29.07.2011, Az. 6 U 56/11).

Konkret ging in dem aktuellen Verfahren um ein Video, in dem wir uns mit der Abmahnpraxis der Kanzlei Nümann und Lang auseinandersetzen. Wir erläutern dort, dass der Tausch von so genannten Chart-Containern schnell dazu führen kann, dass die Betroffenen mehrere Abmahnungen erhalten. Konkret heißt es dazu in dem Video, welches knapp 1 Jahr nicht gezeigt werden durfte und jetzt wieder online ist:

(...) Zunächst einmal die Problematik bei den Nümann + Lang- Abmahnungen, dass hier das Prinzip der häppchenweisen Abmahnungen verfolgt wird, denn, wer mehrere Rechteinhaber vertrtitt, wie Nümann + Lang, kann auch mehrfach abmahnen.(...)

Rechtsanwalt Peter Nümann störte sich an dieser Aussage, ließ die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Rechtsanwalt Christian Solmecke noch einmal persönlich abmahnen, zog vor Gericht und erreichte vor dem Landgericht Köln (33 O 338/10) zunächst einen Sieg. Auch unser Widerspruch brachte keinen Erfolg.

Dass es sich manchmal lohnt, einen langen Atem zu haben, bestätigte sich nun vor dem OLG Köln. Wir konnten darlegen, dass innerhalb eines kurzen Zeitraumes von nur wenigen Monaten 90 unserer Mandanten mehrfach von der Kanzlei Nümann und Lang abgemahnt worden sind. Insofern sah das OLG Köln unsere Aussage, dass die Kanzlei Nümann und Lang das Prinzip der häppchenweisen Abmahnung verfolge, als vom Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Grundgesetz) gedeckt. Insbesondere stellte der Senat fest, dass wir zu keinem Zeitpunkt behauptet haben, solche Mehrfachabmahnungen seinen illegal. In der Tat ging es uns auch nur darum aufzuzeigen, dass Abmahnungen für mehrere Rechteinhaber kostengünstiger in einer einzigen Abmahnung geltend gemacht werden können (so macht es z.B. die Kanzlei Rasch aus Hamburg).

Schon einmal hat die Kanzlei Nümann und Lang übrigens versucht, Artikel dieses Blogs mit gerichtlicher Hilfe löschen zu lassen. Ende 2010 wurde uns verboten, in unserem Blog von "horrenden Streitwerten bei Urheberrechtsverletzungen" zu reden. Auch diese Entscheidung des Landgerichts Köln hatte vor dem Oberlandesgericht Köln im Oktober 2010 (6 U 88/10 Urt. 08.10.2010) keinen Bestand. Die Oberlandesrichter teilten unsere Auffassung, dass diese Aussage vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist. (http://www.jurpc.de/rechtspr/20110082.htm)

Fazit: Wir werden die Abmahntätigkeit der verschiedenen Kanzleien auch weiter kritisch beobachten und unsere treuen Leser über diesen Blog, über Facebook oder Youtube auf dem Laufenden halten.


http://www.wbs-law.de/news/abmahnung-nuemann-lang-rechtsanwaelte/


Hotline: 0221 / 400 67 55
E-Mail: info@wbs-law.de

Abmahnung Nümann + Lang Rechtsanwälte

Sie wurden von Nümann + Lang Rechtsanwälte abgemahnt?

Haben Sie eine Abmahnung oder gar Klage der Kanzlei Nümann + Lang  aus Karlsruhe wegen Filesharings (Musiktausch, Datentausch über das Internet) erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können? Rechtsanwalt Solmecke bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten.

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Uploader Comments (KanzleiWBS)

  • Zur Info: Viel interessanter als das Video ist die Tatsache, dass uns die Ausstrahlung des Videos fast ein Jahr lang verboten war. Infos dazu sind im Video-Text zu lesen.

Top Comments

  • Nümann + Lang sind scheiße!!!

    oooh, jetzt werd ich sicher auch mit rechtlichen Schritten rechnen müssen ;o

    Nee mal im Ernst, dieses Video ist völlig objektiv und sachlich. Das die Kanzlei WBS vorerst eine Niederlage einstecken musste, ist mir nicht verständlich.

    Video - top!

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All Comments (36)

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  • also ich habe eine abmahnugn von 800 euro bekommen was ich tatsachlich nicht gemacht hat dann habe ich es einfach ignoriert nicht gemacht also danach kamm kein einziger brief mehr

  • @YouHolli lol

  • "Schöne neue Welt" - eins meiner Lieblingslieder, läuft auf jeder Party!

  • Einfach nichts machen. Wir haben auch mal davon einen Brief bekommen, angeblich hätten wir irgendwas von Lady Gaga gedownloadet, dies kann ja nicht sein da 1. ich nur ROCKMUSIK höre und mein Bruder nur Techno usw. 2. Um 2 uhr nachts an einen Montag garantiert nicht am PC sitze. 3. Ich downloade keine LIEDER! Wir haben bis heute noch keinen Brief wieder bekommen ,

  • Man kann die Arbeit dieser Kanzlei nur immer wieder loben.Es geht ihnen nicht darum, dass sich jeder im Internet alles mögliche runterladen darf.

    Sie wollen darstellen,welche Ausmaße diese ganze Thema Datenschutz, Internetrecht usw. mittlerweile hat. Sie kritisieren damit, dass es immer noch keine sinnvollen Gesetze gibt. Gesetze, die eben nicht blind auf das Internet übertragen werden, sondern in der Gesellschaft neu diskutiert werden. Wie weit wir leider davon weg sind, wird immer wieder klar!

  • @YouHolli idiot

  • Hallo Herr Solmecke,

    wie ist das eigentlich, wenn man Musikset's (also verschiedenste Mixe) die man Privat als Hobby produziert, danach bei soundcloud.de hochläd und den link seinen freunden bei facebook oder im VZ zukommen läst oder es gar auf der Privaten Homepage einbindet? is das Strafbar bzw. können dafür auch Abmahnungen folgen oder hat Soundcloud da mit der Gema oder so ein Vertrag gemacht das es legal is?

    vielen dank schon mal im voraus für Ihre information diesbezüglich.

  • Wunderbar! Es ist wunderbar, dass Sie sich gewehrt haben und das durch mehrere Instanzen! Sonst haben wir in Deutschland bald amerikanische Zustände - Abmahnungen und Unterlassungserklärungen für alles und jeden, der sich auch nur in irgendeiner Weise über etwas oder jemanden äußert.

  • @Insektoid

    na, dass lässt sich ändern :)

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