Mir ging es um die falsche Zielrichtung der Aktion in Richtung Godorf, die Sie ja auch gar nicht bestreiten. Damit sollten wir die Diskussion beeinden. Ob es sich für einen Richter gehört, zu einer von Landgericht und IHK organisierten Veranstaltung zu gehen, die zum Dank an die vielen (von der IHK bestellten) ehrenamtlichen Handelsrichter stattfindet, sollte jeder selbst bewerten. Ich kann daran überhaupt nichts Verwerfliches finden. Und: Das LBG gilt nicht für Richter, vgl. § 1 LBG NW.
@dinolein Auf den Plakaten steht nichts vom Selbstverständis der Stadverwaltung, dort steht: "Godorfer Hafengegner grüßen unabhängige Richter" (vgl. 0:57). Damit wird eine Beeinflussbarkeit der anwesenden Richter unterstellt. Darauf bezog sich meine Klarstellung. Es bleibt dabei: Die anwesenden Richter waren die falschen Adressaten der Aktion. P.S.: Auch geht Ihr Bezug auf die Stadt Köln fehl: Die Richter sind sicher keine Mitarbeiter der Stadt Köln.
@tobe704 ob die entscheiden oder nicht: gemäß Richtlinien für das Verbot der Annahme von Vergünstigungen dürfen Mitarbeiter der Stadt Köln keine Vergünstigungen annehmen. Dies entspricht dem Selbstverständnis der Stadtverwaltung als Dienstleister für die Allgemeinheit. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass persönliche Beziehungen oder Vorteile die Entscheidungen der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst beeinflussen könnten. Lesen sie mal das LBG.
Die IHK hat die Handelsrichter zu dieser Bootstour eingeladen. Es waren also ausschließlich Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Landgericht) anwesend. Demgegenüber werden sämtliche gerichtlichen Entscheidungen zum Thema Godorfer Hafen vor dem Verwaltungsgericht von Verwaltungsrichtern getroffen. Beide Gerichtsbarkeiten haben nicht miteinander zu tun.
Mir ging es um die falsche Zielrichtung der Aktion in Richtung Godorf, die Sie ja auch gar nicht bestreiten. Damit sollten wir die Diskussion beeinden. Ob es sich für einen Richter gehört, zu einer von Landgericht und IHK organisierten Veranstaltung zu gehen, die zum Dank an die vielen (von der IHK bestellten) ehrenamtlichen Handelsrichter stattfindet, sollte jeder selbst bewerten. Ich kann daran überhaupt nichts Verwerfliches finden. Und: Das LBG gilt nicht für Richter, vgl. § 1 LBG NW.
tobe704 7 months ago
@tobe704 ich lass es auch ganz aussen vor, was das für Richter waren. Richter sind trotzdem Beamte für die das LBG gilt oder nicht?
dinolein 7 months ago
@dinolein Auf den Plakaten steht nichts vom Selbstverständis der Stadverwaltung, dort steht: "Godorfer Hafengegner grüßen unabhängige Richter" (vgl. 0:57). Damit wird eine Beeinflussbarkeit der anwesenden Richter unterstellt. Darauf bezog sich meine Klarstellung. Es bleibt dabei: Die anwesenden Richter waren die falschen Adressaten der Aktion. P.S.: Auch geht Ihr Bezug auf die Stadt Köln fehl: Die Richter sind sicher keine Mitarbeiter der Stadt Köln.
tobe704 8 months ago
@tobe704 ob die entscheiden oder nicht: gemäß Richtlinien für das Verbot der Annahme von Vergünstigungen dürfen Mitarbeiter der Stadt Köln keine Vergünstigungen annehmen. Dies entspricht dem Selbstverständnis der Stadtverwaltung als Dienstleister für die Allgemeinheit. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass persönliche Beziehungen oder Vorteile die Entscheidungen der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst beeinflussen könnten. Lesen sie mal das LBG.
Es gehört sich einfach nicht.
dinolein 8 months ago
Die IHK hat die Handelsrichter zu dieser Bootstour eingeladen. Es waren also ausschließlich Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Landgericht) anwesend. Demgegenüber werden sämtliche gerichtlichen Entscheidungen zum Thema Godorfer Hafen vor dem Verwaltungsgericht von Verwaltungsrichtern getroffen. Beide Gerichtsbarkeiten haben nicht miteinander zu tun.
T.Rolfes, IHK Köln
tobe704 8 months ago