vor 60 Jahren, am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Ziel war es, den Bürger/innen der Bundesrepublik Deutschland ein fundamentales Recht in die Hände zu geben, dass ihnen ihre Rechte, nämlich die Grundrechte, gegenüber den drei Gewalten, dem Gesetzgeber, der vollziehenden Gewalt sowie der Rechtsprechung, durchsetzen hilft. Darum sind auch alle drei Gewalten laut Art. 1.3 Grundgesetz an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gebunden. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus
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