Es war nicht nicht böse gemeint. :) Wollte nur nicht das es unnötig zwischen Euch zum Streit kommt. Klar ich als Examinierter (1. Examen) in Jura lasse mich auch schon mal auf das herab. ;))) Klar kann "carlchen1800" nicht eine Allgemeinbeleidigung gegenüber der Polizei ablassen, aber du hast sicher ein höhreres Niveau als Carlchen1800. ;) Ich selbst habe einen Polizisten als eingetragenen Lebenspartner und glaub mir Polizisten sind schon süß. ;)
Wo ist § 130 StGB erfüllt?? Das einzige was erfüllt sein könnte ist § 185 StGB (Beleidigung) was bei dir auch erfüllt sein könnte, hinsichtlich Zitat: ...solche verblödeten Arschlöcher wie du es bist...." Also bitte wer im Glashaus sitzt soll nicht mit Steinen werfen!!!!!!!
"carlchen1800" ich hoffe dass mal bald etwas gegen solche verblödeten Arschlöcher wie Du es bist unternommen wird. Der Tatbestand einer Volksverhetzung § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs ist in deinem Fall ganz klar erfüllt. Du solltest mal lieber an Deiner Rechtschreibung feilen, vieleicht bekommst Du dann ja einen Job und brauchst dem Staat nicht weiter auf der Tasche liegen.
das schlimme an dem fall war, dass der täter nicht gefunden wurde, und am 1. mai ( 5 tage nach dem fall ), ist ein volksfest 50 meter weg vom tatort stattgefunden. theresienwiese... jeder hatte angst wegen dem fall xD
COPKILLER
210BoZZanac210 11 months ago
wow ein ganz lustiger ...naja wie gesagt Niveau..... ;-)
lalelurausbistdu 1 year ago
@VergastDieSchweine
1. Lern mal deutsch.
2. Um es auf deinem Niveau auszudrücken:
Ich würde mir wünschen das du einen langsamen tod stirbst ;-)
3. Vollidiot.
lalelurausbistdu 1 year ago
Es war nicht nicht böse gemeint. :) Wollte nur nicht das es unnötig zwischen Euch zum Streit kommt. Klar ich als Examinierter (1. Examen) in Jura lasse mich auch schon mal auf das herab. ;))) Klar kann "carlchen1800" nicht eine Allgemeinbeleidigung gegenüber der Polizei ablassen, aber du hast sicher ein höhreres Niveau als Carlchen1800. ;) Ich selbst habe einen Polizisten als eingetragenen Lebenspartner und glaub mir Polizisten sind schon süß. ;)
Schrankenposten19 2 years ago
Mit dem Vorwurf kann ich gut leben !!!
Er kann mich ja anzeigen. Ürigens nur er !!!
Für seine Beleidigung an die Polizei könnte jeder Vorgesetzte der Getöteten Anzeige erstatten!
Aber du hast Recht,man lässt sich schnell mal auf das Nivoue von "Arschlöchern" herab.
Ich werde an mir arbeiten....
gaskutscher 2 years ago
Wo ist § 130 StGB erfüllt?? Das einzige was erfüllt sein könnte ist § 185 StGB (Beleidigung) was bei dir auch erfüllt sein könnte, hinsichtlich Zitat: ...solche verblödeten Arschlöcher wie du es bist...." Also bitte wer im Glashaus sitzt soll nicht mit Steinen werfen!!!!!!!
Schrankenposten19 2 years ago
"carlchen1800" ich hoffe dass mal bald etwas gegen solche verblödeten Arschlöcher wie Du es bist unternommen wird. Der Tatbestand einer Volksverhetzung § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs ist in deinem Fall ganz klar erfüllt. Du solltest mal lieber an Deiner Rechtschreibung feilen, vieleicht bekommst Du dann ja einen Job und brauchst dem Staat nicht weiter auf der Tasche liegen.
gaskutscher 3 years ago 2
haha und noch schlimmer, ICH WOHN IN DIESER STADT, die ganze zeit war chaos
gangfreestyler 4 years ago
das schlimme an dem fall war, dass der täter nicht gefunden wurde, und am 1. mai ( 5 tage nach dem fall ), ist ein volksfest 50 meter weg vom tatort stattgefunden. theresienwiese... jeder hatte angst wegen dem fall xD
gangfreestyler 4 years ago