Kunden, die ihre Verträge in monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Raten mit Zuschlag zahlen und nicht per einmal geleisteten Jahresbetrag, können sich jede Menge Geld von ihrem Versicherer zurück holen. Alle privaten Versicherungen fallen darunter, Leben-, Sach-, nur die Krankenversicherung nicht. Möglich macht es ein bislang unbekanntes Urteil des Bundesgerichtshofs, dass Plusminus an die Öffentlichkeit bringt. Es besagt, dass eine seit 1991 geltende Regelung zu Ratenzahlungen bei Verbraucherkrediten auch für Versicherungsverträge gilt. So müssen bei Ratenzahlungszuschlägen zwingend die effektiven Jahreszinsen dafür angegeben werden. Ein Ratenzahlungszuschlag von 5% bei monatlicher Zahlungsweise zum Beispiel entspricht einem Effektivzins von 11,35% , fast schon Wucher. Wurde der effektive Jahreszins nicht angegeben tritt automatisch der gesetzliche Zins von 4% in Kraft. Die Differenz zu viel bezahlter Zinsen können Kunden nun zurückfordern und den Versicherer zur Neuberechnung der Prämie auffordern.
Wir klagen auf unsere Kosten Ihr Recht ein! Beiträge aus der Sachversicherung können rückwirkend ab 2003 zurückgefordert werden!
Mehr dazu: mail@finanzberatungmuenchen.info
finanzmuenchen 11 months ago
Wie wahr - Wie wahr! Es funktioniert wohl doch
SuperCarpediem1 1 year ago