Die Möglichkeit zweisprachiger Ortsbezeichnungen hatte ein 2005 vom Parlament verabschiedetes Gesetz geschaffen. Es sieht ferner vor, dass in Gebieten mit nationalen Minderheiten ihre Muttersprache als Hilfssprache bei Behördengängen zugelassen werden könne. 17 Gemeinden mit deutscher Minderheit hatten sich nach Angaben des polnischen Innenministeriums bereits angemeldet. Sieben weitere bemühen sich um die Aufnahme ins Register
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