Am 16. Oktober 2010 wurde das Haus in der Juliusstraße 40, Sternschanze Hamburg, besetzt.
Das Haus steht heute (20.11.2011) noch immer - bis auf eine vermietete Wohnung - leer.
Gemäß § 9 Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) ist das Leerstehenlassen von Wohnraum über einen Zeitraum von länger als sechs Monaten verboten. (Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum)
siehe: http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=g&...
"Zur Geschichte: Der Vermieter E.A. Landschulze lässt das Haus nach Kauf im Jahr 2003 weiter vergammeln und versucht alle Mieter rauszuklagen. Die Instandsetzungsklage der Mieter ist erfolgreich. Landschulze wird jedoch erst baulich aktiv, als ihm die Strafgebühren von monatlich 5.000 € zu teuer werden. Er entschließt sich 2006 zum Wiederaufbau und zur Sanierung des Hauses und schafft es, alle bis auf eine Mietpartei rauszuklagen. Die zweite Haushälfte wird bis Sommer 2008 nach Originalvorlagen wiederaufgebaut. Der Innenausbau läuft hingegen schleppend über vier Jahre bis heute. Im Mai 2010 zieht ein Imbiss im Erdgeschoss ein, die zwei leeren Wohnungen bleiben unvermietet."
Quelle: Mieter helfen Mietern http://www.mhmhamburg.de//Leerstand_Schanze/zeitung--1225552246/artikel.html?...
12. Der Leerstand von Häusern ist wider das Gesetz. Die Besetzung des Leerstandes ist im Sinne aller. Friede den Hütten. Krieg den Palästen.
annigross 3 months ago
Sehr gute Argumentation von Herrn Anwalt
FairGerechtSoziaL 3 months ago