Von: buergerbriefkasten@halle.de
Datum: 01.02.2011 10:54:58
An: helmut@gobsch.de
Betreff: Kerstin Doering über Ihre Kundenmeldung Halle geht kein Licht auf !
Sehr geehrter Herr Gobsch,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Nach Rücksprache mit dem Straßen- und Tiefbauamt möchte ich Ihnen gern Nachfolgendes mitteilen.
Der von Ihnen angesprochene Wettbewerb war in der Stadt Halle bekannt. Für eine Beteiligung waren bestimmte Voraussetzungen notwendig, die zu dem Einreichungsdatum durch die Stadt Halle nicht abgesichert werden konnten.
- Ein vorzeigbares Projekt für einen bestimmten Abschnitt der Straßenbeleuchtung musste eingereicht werden. Ein fertiges Projekt lag nicht vor und hätte erst erarbeitet werden müssen, ebenso mussten Eigenmittel der Stadt vorhanden sein.
Die Anfertigung eines Projektes für die Straßenbeleuchtung und die Eigenmittel für die Beteiligung standen im Haushalt nicht zur Verfügung.
Die Einreichung eines Projektes war nicht gleichbedeutend mit einer Beteiligung. Aus einer Vielzahl eingereichter Anträge wurde nur ein kleiner Teil zur Realisierung gefördert.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Doering
Team Bürgerbüro
DIESE AUSSAGE IST FALSCH !
3. Die Stadtverwaltung ist gehalten, durch entsprechende Verankerung in den
Verdingungsunterlagen sicherzustellen, dass im Zuge eines Energiesparcontractings alle
veralteten und energieintensiven Leuchten ausgetauscht werden. Dies betrifft insbesondere
die noch vorhandenen RSL-Leuchten sowie alle Leuchten, bei denen sich die
Investitionskosten durch ein Contracting in weniger als 12 Jahren amortisieren. In den
Verdingungsunterlagen ist darauf zu orientieren, dass die Ersatzinvestitionen
grundsätzlich durch moderne, energiesparende LED-Leuchten mit Dimmfunktion erfolgen.
3.7. Ausschreibung zur Wartung, Instandhaltung und Energielieferung aller sich im
Eigentum der Stadt Halle befindlichen Straßenbeleuchtungsanlagen
Prüfung und Erstellung von Vertrags- und Kooperationsmodellen für Erwerb oder
Teilerwerb des Anlagenvermögens sowie eines Energiesparcontractings zum
Einsatz von LED-Leuchten entsprechend den Punkten 2 und 3 des
Stadtratbeschlusses vom 27.08.2008
Vorlage: V/2009/08204
gobsch 1 year ago
Die Anfertigung eines Projektes für die Straßenbeleuchtung und die Eigenmittel für die Beteiligung standen im Haushalt nicht zur Verfügung.
Die Einreichung eines Projektes war nicht gleichbedeutend mit einer Beteiligung. Aus einer Vielzahl eingereichter Anträge wurde nur ein kleiner Teil zur Realisierung gefördert.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Doering
Team Bürgerbüro
gobsch 1 year ago
Für eine Beteiligung waren bestimmte Voraussetzungen notwendig, die zu dem Einreichungsdatum durch die Stadt Halle nicht abgesichert werden konnten.
- Ein vorzeigbares Projekt für einen bestimmten Abschnitt der Straßenbeleuchtung musste eingereicht werden. Ein fertiges Projekt lag nicht vor und hätte erst erarbeitet werden müssen, ebenso mussten Eigenmittel der Stadt vorhanden sein.
gobsch 1 year ago
Von: buergerbriefkasten@halle.de
Datum: 01.02.2011 10:54:58
An: helmut@gobsch.de
Betreff: Kerstin Doering über Ihre Kundenmeldung Halle geht kein Licht auf !
Sehr geehrter Herr Gobsch,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Nach Rücksprache mit dem Straßen- und Tiefbauamt möchte ich Ihnen gern Nachfolgendes mitteilen.Der von Ihnen angesprochene Wettbewerb war in der Stadt Halle bekannt.
gobsch 1 year ago