Extra 3 - "Der Islam gehört zu Deutschland"
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Die V. Sta. v. E. wollen wir mal werden. Und wir können aufjedenfall austreten, allein wegen Art146. Aber an einem Strang ziehen wir noch lange nicht. Teile aus der Weimarer Zeit wurden übernommen aber wie schon gesagt eine Kontrolle durch die Allierten war unabdingbar. Klar, d. Geschichte wird v. Siegern geschrieben, aber bedenk an dieser Stelle nochmal die ethnischen Säuberungen und d. Zwänge für die dt. Bev.. Hitler hätte das Sterben durch eine Kapitulation verhindern können.
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Das GG darf nicht geändert werden, um solche Fehler zu unterbinden? Eine Wortlautänderung ist nötig, wieso sollte es also nicht gehen? Nein GG Änderungen benötigen die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat, das Volk ist nicht direkt eingebunden. In der DDR, gabs Listen die man wählen konnte soweit ich weiß. Wie hieß es in einem Lied so schön: Die Partei, Die Partei hat immer recht. Von Volksabstimmungen hab ich noch nie gehört, gab es sie, waren sie gefälscht.
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@Vance96 Nö, man hätte 1945 erst mal wieder nur altdeutsche Strukturen herstellen müssen, Weimarer Verf. Änderungen waren natürlich erforderlich. Eigentlich sind die Besatzer nicht einmal "Befreier"! Sie haben mehr Schaden angerichtet, als die Deutschen! Dresden, Berlin, Rote Armee in Preußen... Abgesehen davon, mir geht es ja nur ums Prinzip. Man hat uns einen "demokratischen Staat" vorgegaukelt, der weder das eine noch das andere ist. Heute sind's die Vereinigten Staaten von Europa!
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@Vance96 Das GG darf nicht geändert werden, um solche Fehler zu unterbinden. "Verfassungs"änderungen benötigen immer eine Zustimmung vom Volk. Sowas hat es sogar in der DDR gegeben. In demokratischen Staaten hat allein das Volk die verfassungsgebende Gewalt. Aus der EU austreten - nein, reformieren: ja.
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So ist das nunmal, wer ethnischen Säuberungen begeht und die Welt überfällt, der wird ein paar Jahrzehnte kontrolliert und dem wird auch einiges vorgschrieben, dazu kam noch der Kalte Krieg. Warum darf das GG deshalb nicht geändert werden? Übrigens ist es bewusst abstrakt formuliert, alles andere würde eine Angriffsfläche bieten. Von Zwang zu reden ist sowieso fehl am Platz, denn wir können ja alles ändern, auch aus der EU austreten. Es macht nur wenig Sinn^^
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Ich habe nichts dagegen, wenn man einem faschistischen Staat eine demokratische Verf. auszwingt, damals gab es keine Alternative, alles andere hätte nach hinten los gehen können. Stell dir vor Gesetze dürften widersprüchlich mit dem GG sein... Die Idee war zukünfitge Kriege in Europa zu verhindern, du kannst dir vorstellen, dass kein Bürger auf die Straße ging und gegen wirt u. später polit. Zusammenarbeit zwischen den eu. Staaten protestierte.
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Es war auch richtig das das GG aufgezwungen wurde. Meine Güte, unsere Poltiker waren Nazis unsere Bev. war von Nazis durchsetzt, dennen kann man wohl schlecht sagen, hey macht ihr mal selber, schafft bitte eine demokratische Verfassung. Und ein bisschen konnten wir ja sogar mit reden, was erstaunlich ist, den sonst hätten wir eine Verfassung und kein Grundgesetz bekommen. Und was ist aus der W. Rep. geworden? Letztendlich eine Dikatur, dass wollte man nicht ein 2. mal zulassen
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@Vance96 Ganz im Gegensatz die Verfassung der Weimarer Republik. Das Deutsche Volk hat extra für die Verfassungsausarbeitung einen verfassunggebende Nationalversammlung gewählt. Gleiches war schon 1848 der Fall. Und auch 1994 hat Meck.-Vorp. eine Landesverfassung entworfen, welche ERST durch den Volksentscheid, welcher mit 59% dieser Verfassung zustimmte, in Kraft treten. Das ist Demokratie. Und da ich eine andere Republik wegen der BRD-Doktrin will, beziehe ich mich auf GGArt146.
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@Vance96 Ja, hast doch recht mit Art 79. Ist bisschen unschön formuliert. Demokratisch war der GG-Entwurf nicht. Das GG wurde auferzwungen, Richtlinien wurden vorgeschrieben, die Landesparlamente, welche Vertreter in den Parlam.Rat entsanden, wurden zum Teil nicht mal gewählt! Ständige Kontrolle beim Entwurf. Ratifizierung durch Allierte verbindlich, das deutsche Volk hat das GG nie ausdrücklich gewollt, noch direkt gewählt (Vertreter) noch ratifziert. Gar nichts hat das Volk mit dem GG
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@Vance96 "Nicht schön anzusehen". -> Darum darf das GG nicht geändert werden. Und Gesetze bzw. "Verfassungen" dürfen nicht widersprüchlich, maximal konkurrierend sein. Das Auferzwingen der EU-Bürgschaft verletzt Menschenrechte, weil "Staats"-angehörigkeiten nicht auferzwungen werden dürfen. Stell dir vor, morgen kommt ein Brief bei dir an, der dir mitteilt, dass man dir soeben die nordkoreanische Staatsbürgerschaft gegeben hat. Es verstößt gegen Völkerrecht.
@ViperTr99 Tja, das Problem ist, dass du keine Ahnung über den Sinn der Vermummung, Steinigung und Gliedmaßentrennung hast, weil du dich auch NICHT ein bisschen mit dem Thema beschäftigt hast!!! Selbstmordattentäter sind überdrehte Psychopathen. Die gibt es überall und haben nichts mit dem Islam zu tun! Es gibt genauso ungläubige Militärfetischisten, als auch "christtliche" Terroristen. Der Terrorist des Jahres war kein Moslem, sonder Andres Breyvik, ein "Tempelritter".
Dasekl 4 months ago 5
@Vance96 Die BRD war niemals ein Staat gewesen. Und am 29. September 1990 wurde die BRD durch Streichung Artikel 23 GG ausgelöscht. Wenn ein Nichtstaat als Staat angepriesen wird, ist er illegal. Einfach mal BRD GmbH bei YouTube/Google eingeben und stöbern. Dann verstehst du es.
Dasekl 2 weeks ago