Was über tausende Jahre geschlechtsspezifisch aufgeteilt war in typisch männliches und weibliches, ist passé. Innerhalb weniger Jahrzehnte wurde die Bedeutung und die Wahrnehmung von Mann und Frau durch das feministische Gender-Programm nachhaltig verändert. Auf nahezu dem gesamten Globus wurden seit den vergangenen 15 bis 20 Jahren die Grundforderungen des Gender Mainstreaming, es wird auch als Gleichstellung der Geschlechter bezeichnet, in die Regierungsprogramme fest verbindlich eingeschrieben. Gleichstellung heißt in diesem Zusammenhang jedoch in erster Linie Gleichmacherei!
Die rechtlichen und politischen Voraussetzungen und Vorgaben des Amsterdamer Vertrages lauten nach der aktuellen Webseite des Bundesfamilienministeriums unter anderem folgendermaßen:
»Auf EU-Ebene wurde der Gender-Mainstreaming-Ansatz zum ersten Mal im Amsterdamer Vertrag, der am 1. Mai 1999 in Kraft trat, rechtlich verbindlich festgeschrieben. Art. 2 und Art. 3 Absatz 2 dieses EG-Vertrags verpflichten die Mitgliedstaaten zu einer aktiven Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming.«
Art. 2 des Amsterdamer Vertrages: »Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie durch die Durchführung der in den Artikeln 3 und 4 genannten gemeinsamen Politiken und Maßnahmen in der ganzen Gemeinschaft (...) die Gleichstellung von Männern und Frauen (...) zu fördern.«
Art. 3 des Amsterdamer Vertrages: »Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.«
Grundgesetz
Auch aus dem deutschen Verfassungsrecht ergibt sich eine Verpflichtung des Staates für eine aktive und wirkungsvolle Gleichstellungspolitik. Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG) bestimmt nach der Änderung von 1994 nicht nur: »Männer und Frauen sind gleichberechtigt« (Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG), sondern nimmt den Staat nunmehr ausdrücklich in die Pflicht,»die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern« zu fördern und »auf die Beseitigung bestehender Nachteile« hinzuwirken (Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG).
Bundesgesetze
Daneben findet sich die Verpflichtung zur Umsetzung und Beachtung von Gleichstellung im Sinne des Gender Mainstreaming auch in Bundesgesetzen wie dem Sozialgesetzbuch VIII
-- § 9 Nr. 3 SGB VIII -- Kinder- und Jugendhilfe: Bei der Aufgabenerfüllung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe müssen die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen berücksichtigt, Benachteiligungen abgebaut und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen gefördert werden -- und dem Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz für die Bundesverwaltung
-- § 2 BGleiG: Alle Beschäftigten in der Bundesverwaltung, insbesondere Führungskräfte, müssen die Gleichstellung von Frauen und Männern fördern; diese Aufgabe ist durchgängiges Leitprinzip in allen Aufgabenbereichen.
Auch mit der Änderung des SGB III durch das sog. Job-AQTIV-Gesetz ist durch § 1 Abs. 1 S. 3 klargestellt, dass in der Arbeitsförderung die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip zu verfolgen ist. Hinzuwirken ist auf die Überwindung des geschlechtsspezifischen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes, um die Chancen beider Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern (§ 8 Abs. 1).
Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien
Die Novellierung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien durch Kabinettbeschluss vom 26. Juli 2000 ist ein weiterer Schritt zur Verankerung von Gender Mainstreaming. Der neue § 2 GGO stellt alle Ressorts der Bundesregierung vor die Aufgabe, den Gender-Mainstreaming-Ansatz bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesregierung zu berücksichtigen.
Diese europarechtlichen und nationalen Regelungen bedeuten, dass Gleichstellungspolitik und Gender Mainstreaming rechtlich -- und nicht nur politisch! -- geboten sind. Das heißt, sie verlieren auch bei einem Wechsel an der Spitze von Verwaltung und Politik nicht ihre Gültigkeit.
überlegt euch lieber 2 mal ob ihr euch kind in die kita gebt!
StopTheNewWorIdOrder 1 year ago 10
@StopTheNewWorIdOrder Die meisten Leute werden keine wahl haben. Sie müssen ihre Kinder dorthin schicken, was man ja sage und schreibe, dank der Demokratie erst möglich gemacht hat. Ein schelm der da was Böse's denkt! Auswandern wäre die einzige Alternative, fragt sich nur wohin!? Wenn ich ein Kind hätte, würde ich es auch versuchen, zu schützen aber dafür wirst Du in unserem Rechts-System, schnell wieder zu Ordnung gerufen und somit dreht sich der Kreis. Also bleibt nur die Flucht aber wohin?
NewLive2000 1 year ago 5
sowas sinnloses und dummes selten gesehen als ob man keine anderen probleme hätte! ausserdem kann man ja viel machen aber mann bleibt mann und frau bleibt frau das ändern worte nie^^ sowas von deppig!
FlopperTopper 1 year ago 8
@FlopperTopper Das Problem ist vielmehr das es uns jetzt Leider Betrifft, das es zum Gesetz gemacht worden ist und es den Kindern im Kindergarten schon beigebracht wird und noch viele Sachen mehr wo jeder Vater oder Mutter die Wand hochgehen würden. Es gibt Eltern die haben sich dagegen widersetzt und haben die Kinder nicht in den Kindergarten geschicktein paar Tage später kam dann die Erzwingungshaft für min. 2 Wochen. Ist doch hegtig oder !ß Wenn Du Link davon brauchst sag bescheid!!!
NewLive2000 1 year ago