Gelten die gleichen Rechte in sozialen Netzwerken oder herrscht hier rechtsfreier Raum? Was haben Anwender zum Beispiel auf Facebook zu beachten, wenn hier Seiten oder Dienste aufgesetzt werden.
Eine Facebook Seite oder ein Twitter Account ist schnell geschaltet. Doch hier beginnen bereits die Herausforderungen für Unternehmen. Ist der gewählte Name für eine Marke bereits registriert? Was können Händler unternehmen, die starke Marken betreuen und den Namen eines Produktes in sozialen Netzen verwenden wollen. Aber selbst auch das kommunizieren als Händler über eine Marke kann zu Problemen führen.
Regelmässig tauschen sich im Markentalk Michael Klems (infobroker.de) und Eckard Nachtwey (Rechtsanwalt, Bremen) zu verschiedensten Aspekten und Themen um die Marke aus. Das Gespräch der beiden Experten wurde am 10.06.2011 aufgenommen.
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