Abfindungsanspruch: Sobald man als Arbeitnehmer ein Kündigungsschreiben seines Arbeitgebers erhält, stellt man sich die Frage, ob man einen Abfindungsanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber hat. Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz - Fachanwalt für Arbeitsrecht -erläutert, in welchen Fällen und in welcher Höhe ein Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers besteht und ob dieser auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Weitere Informationen erhält man unter http://www.ra-kotz.de oder unter http://www.arbeitsrechtsiegen.de.
Link to this comment:
All Comments (0)