Carlo Schmid - Das Grundgesetz
Top Comments
All Comments (44)
-
Habt Ihr Euch schon mal gefragt, welches "Volk" gemeint ist, wenn so Sprüche losgelassen werden wie:
"Alle Macht geht vom Volke aus" & " Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil" ???
Wenn man damit das "deutsche Volk" meint, warum schreibt man das denn nicht?
Aber vielleicht meint man damit das "Volk der vereinigten Staaten von Europa" dessen Teil wir ja bald sein werden! - Ich für meinen Teil freue mich schon darauf bald rechtloser EU- und dann irgendwann Weltbürger sein zu dürfen.
-
@bliestal Volksentscheide sind aber auch nur bei Neugliederungen vorgesehen und das darf nicht sein. Gut deine Erklärung ist nachvollziehbar, da das GG ja ´49 von den Siegermächten diktiert wurde, aber wird es nicht langsam Zeit dies hinter sich zulassen? Es heißt doch: "Alle Macht geht vom Volke aus" - soviel vertrauen ist also doch da...
Wir müssen uns nun langsam selbst regieren und nicht nur verwalten, denn so werden wir nur zum Spielball der EU
-
In der Weimarer Verfassung war dies einfacher. Es genügte die Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Reichstages. Auch gab es die Möglichkeit der "kalten Änderung". Wenn ein verfassungswidriges Gesetz mit verfassungsändernder Mehrheit angenommen worden ist, galt die Verfassung in diesem Punkt als geändert.
So einfach ist das beim Grundgesetz nicht mehr.
Ich kenne die Vorschläge, die man im Internet findet, zur Genüge. Sie sind meist sehr unausgegoren.
-
In Deutschland ist übrigens noch keine einzige Gesamtdeutsche Verfassung vom Volk angenommen worden, weder die Reichsverfassung von 1871 noch die Weimarer Verfassung von 1919.
Die vielen Änderungen des Grundgesetzes (es sind ein paar mehr als 57) beziehen sich sehr oft auf den Finanzausgleich zwischen Bund und Länder oder unter den Ländern. Sie können nur durch ein verfassungsänderndes Gesetz erfolgen, mit Zustimmung von zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder des Bundestages und des BRates.
-
Volksentscheide sind vorgesehen bei Neugliederungen von Bundesländern. Die Zusammenlegung von Berlin und Brandenburg ist vor einigen Jahren am Votum der Brandenburger Bevölkerung gescheitert. Sie wollten den Schuldenbuckel Berlin nicht haben.
Dass keine weiteren plebizitären Elemente im Grundgesetz enthalten sind, ist dem Missbrauch der Volksabstimmung in den Jahren der NS-Diktatur zu verdanken. Das Volk ist zu leicht manipulierbar.
-
@bliestal Das GG sieht z.B. keine Volksentscheide vor, aus diesem Grund haben wir jetzt die Euro- und Afghanistanproblematik. Zudem wurde das GG seit bestehen 57x geändert, ohne dass das Volk etwas davon mitbekommen hat.
Es gibt einiges was hinein und raus muss, die Zeichen hier sind jedoch begrenzt, informiere dich im Netz, Ideen gibt es genügend.
Das GG an sich ist nicht verkehrt, aber es muss vom Volk überarbeitet werden, erst dann kann es als Verfassung angesehen werden.
-
Dieser Mann hatte wohl soviel Intelligenz, auch in die Zukunft sehen zu können.
Jetzt 60 Jahre "danach" trifft er immer noch den "Nerv".
Er hat soiel "Vorraussicht", daß er uns heute noch erklären kann, daß hier etwas nicht stimmt.
Jeder, der Augen, Ohren oder zumindest ein "Bauchgefühl" hat, müßte diesem zustimmen.
Außer - den Globalisten, natürlich. Faschisten, die alles gleich machen wollen. Ohne Völker und deren schöne, einzigartige, eigene Buntheit in der Welt.
-
wenn du das so siehst, dann waren auch das Kaiserreich und die Weimarer Republik keine Staaten, denn die Reichskanzler leiteten ebenfalls nur Geschäfte. Da leben wir Deutsche nun seit 1871 ohne einen eigenen Staat, und vorher hatten wir auch keinen. Wie schlimm.
-
auch das Grundgesetz wurde indirekt vom Volk demokratisch legitimiert, und zwar von den vom Volk gewählten Länderparlamenten. Auch hat sich das Volk in den Wahlen zum Bundestag und den Landtagen stets mit überwältigender Mehrheit für die Parteien ausgesprochen, die hinter dem Grundgesetz stehen.
Die Nationalversammlung musste 1919 auch die Aufgaben des Reichstages erfüllen. Es gab sonst keinen Gesetzgeber. Auf den Inhalt der Verfassung hatte das Volk keinen Einfluss.
Werte Reichsfreunde,
wir bitten Sie, sich nicht von jenen Kräften zu verwirren lassen, die im Dienste des "Provisoriums BRD" Ihrer bezahlten Propaganda-Arbeit nachgehen.
An dieser Stelle aber nur zwei Richtigstellungen:
1. Die Weimarer Verfassung wurde natürlich indirekt vom Volk demokratisch legitimiert (04.01.1919) - das Grundgesetz nie!
2. Auch renommierte Staatsrechter wie z.B. Herr Prof. von Armin sprechen dem GG seine demokratische Legitimation ab!
Hoch Haug
PraesidentHaug 2 years ago 15
Er sagte es: Wir haben bis 1989 kein Recht eine Verfassung zu erheben!
Aber danach schon: Vom Deutschen Volke für das Deutsche Volk! In freier Selbstbeststimmung und Demokratie.
Einer Verfassung für das deutsche Volk!
drecksack12345 3 years ago 11