Württemberger Hymne
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Über Geschmack läßt sich nicht streiten, aber "als erster" gab's die Württemberger Hymne, siehe Wikipedia: Das Badner Lied wurde vermutlich um 1865 aus einem heute weitgehend vergessenen Sachsenlied umgedichtet. .
1818 schrieb Kerner die Ballade "Der reichste Fürst". Er schrieb seinen Text zu einer Melodie, die nicht lange zuvor anonym entstanden war und zum ersten Mal 1801 in einem Liederbuch aufgezeichnet wurde.
Es ist also klar, was älter ist: Die Württemberger Hymne.
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"schön hier, aber waren sie schon mal in baden-württemberg?"
mittlerweile muss ich das einfach bestätigen.
das viele nörgeln hat sich doch gelohn. ;)
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Bei solchen Bilderabfolgen sollte man darauf achten, dass bei Porträts nicht in die Mitte, sondern auf das Gesicht hinzugezoomt wird. Oder man lässt das Vergrößern, ist auch gut :)
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ja man mein Land :D
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Dieser ganze Streit ist doch irgendwie lächerlich. Fakt ist, dass der Südweststaat eine Erfolgsgeschichte ist und es in allen heutigen Landesteile verfassungskonforme Zustimmungen zur Bildung des Südweststaates gab.
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Sehr schöner Kommentar
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eine anekdote: kurz nach der fusion der länder sprach ein schwäbischer (aus heilbronn stammend) landtagsabgeordneter immerzu von badenser, bis einem badischer parlamentarier der kragen platze und der ihm drohte, ihn zukünftig einen heilbronnser zu nennen
die schwaben wollten ja den zusammenschluss
SuperGERAP 3 months ago
@SuperGERAP
Das ist nur die halbe Wahrheit. Ja, die Mehrheit war unter den Württembergern sehr groß, aber die Vereinigungspropaganda hatte gesagt, daß die Württemberger ihr Land nur in einem Südweststaat wiedervereinigen könnten. Die Alternative wäre ein zweigeteiltes Württemberg gewesen. Das wollte niemand.
royalisttoday 3 months ago
Wenn Baden und Württemberg ( und Hohenzollern) nicht zusammen gehören - wieso wurde dann damals für die zusammenlegung (in einer Volksabstimmung) gestimmt?
Alle Seperatisten habens ihren eigenen Großeltern zu verdanken...
Hendi1993 3 months ago
@Hendi1993
Gegen die Volksabstimmung und die Zusammenlegung wurden verschiedene Verfassungsklagen angestrengt. 1951 lehnte das Bundesverfassungsgericht eine sofortige Aufhebung der Volksabstimmung ab, wobei die Entscheidung mit 3:3 Stimmen fiel. 1956 entschied das Bundesverfassungsgericht, 1952 habe im Land Baden keine Mehrheit vorgelegen, die Abstimmung sei daher in Baden zu wiederholen. Allerdings verschleppte die Regierung Baden-Württembergs die Abstimmung bis 1970.
royalisttoday 3 months ago