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Rechtsextremist Stanley Nähse muss für sieben Jahre und zehn Monate in Haft

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Uploaded by on Sep 14, 2011

Rechtsextremist Stanley Nähse muss für sieben Jahre und zehn Monate in Haft. Bei der Urteilsverkündung sorgten seine Sympathisanten gestern für einen Eklat.

Gespenstisches spielt sich gestern Morgen im Landgericht Dresden ab. Als die Wachtmeister den 21-jährigen Angeklagten Stanley N. in den Saal führen, erheben sich plötzlich 40 meist schwarz gekleidete Gestalten von ihren Sitzen -- offensichtlich Angehörige und Sympathisanten des Dresdner Rechtsextremisten, der dort vor Gericht steht. Der schwarze Pulk, mancher trägt Sonnenbrille, bleibt einige Minuten stehen. Es scheint, als erwiesen sie bewusst nicht dem Gericht sondern dem Angeklagten ihren Respekt. Dem Mann, der aus politischen Motiven heraus einen Brandanschlag begangen hat und fast zum Mörder wurde -- in dem Haus hatten zehn Bewohner darunter drei Kinder geschlafen.

Für die Anwälte der Geschädigten ist das ein Eklat. „Ich dachte, die heben jetzt auch noch ihren rechten Arm zum Hitlergruß", sagt später Stephan Schrage. Kollege Alexander Hoffmann nennt das eine „Kampfansage an die Justiz" durch die Rechtsextremen: „So etwas habe ich noch nie vor Gericht erlebt. Sie haben dem Angeklagten wie einen Märtyrer gehuldigt."

Politisches Tatmotiv

Davon abgesehen kommt es zu keinen weiteren Störungen. Minuten später verkündet Michaela Kessler, die Vorsitzende, das Urteil der Jugendkammer. Stanley N. muss wegen versuchten Mordes in zehn Fällen und besonders schwerer Brandstiftung eine Jugendstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verbüßen. Am 24. August 2010 hat der damals 20 Jahre und neun Monate alte Heranwachsende einen Molotow-Cocktail durch das offene Fenster des Wohnhauses Robert-Matzke-Straße 16 in Pieschen geworfen. In dem Haus befindet sich das ihm seit vielen Jahren verhasste linke Wohn- und Kulturprojekt „RM16". Die Kammer ist von einem politischen Tatmotiv überzeugt.

Die Mixery-Flasche und flüssigen Grillanzünder hatte Nähse kurz zuvor in einer Tankstelle gekauft, den Brandbeschleuniger umgefüllt, die Glasflasche mit seiner Socke verstopft, angezündet und um 5.45Uhr ins zweite Obergeschoss geworfen. Dreimal sagt Richterin Kessler „Gott sei Dank". Es sei reiner Zufall gewesen, dass die Flasche nicht zersprang und ein Unglück passierte. „In fünf bis zehn Minuten hätten sich die Flammen so weit ausgebreitet, dass wohl nicht alle Bewohner den Anschlag überlebt hätten, so das Ergebnis eines Brandsachverständigen.

Doch zu diesem Zeitpunkt hatte Stanley Nähse bereits alles für einen Mord getan. Es lag nicht mehr in seiner Macht, das Unglück zu verhindern. Ein Bewohner, der in einem Hochbett schlief, bemerkte und löschte den Brand. Kessler: „Gott sei Dank." Stanley N. hatte in dem nicht öffentlichen Prozess „formal" die Tat gestanden, sich aber nicht weiter geäußert. „Ein von Reue getragenes Geständnis hätte sich gravierend strafmildernd ausgewirkt", sagt die Vorsitzende. Doch davon war nichts zu bemerken. Angeblich sei er wütend gewesen, weil seine Freundin ihn zuvor per SMS informiert hatte, sie sei schwanger, aber nicht von ihm.

Ein bekannter Rechtsextremist

Stanley N. ist ein bekannter Rechtsextremist. Er zählte lange zu den Führungskadern von „Assi-Pöbel", einer Pieschener Jugendbande, die damals zahlreiche Straftaten beging. Auch N. habe mindestens seit 2005 wiederholt das Wohnprojekt angegriffen, angeblich einmal auch per SMS seine Kumpels aufgerufen, das Haus abzufackeln -- am Tag nachdem er Ende 2005 selbst Haus und Bewohner angegriffen hatte. „Doch die Bewohner hatten schon damals das Haus gut gesichert", sagt Richterin Kessler.

Drei Mordmerkmale habe der Täter verwirklicht: niedrige Beweggründe wegen der politischen Motivation, Heimtücke und die Gemeingefährlichkeit. Stanley N. scheint das alles nicht zu interessieren. Er bleibt äußerlich ungerührt. Seine einzigen Gesten sind an seine Sympathisanten im Saal gerichtet. Der 21-Jährige wird nun lange über seine verheerende Tat nachdenken können. Ohne Publikum.

Quelle: © Sächsische Zeitung / Alexander Schneider, 14.09.2011

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