Eine Abtreibung und ihre Folgen, Teil 1 von 3
Ein Film von Gisela und Udo Kiliman (2005)
Tim hatte eigentlich keine Chance. Als seine Mutter im sechsten Monat mit ihm schwanger ist, diagnostizieren die Ärzte das Down-Syndrom. Die Mutter will das behinderte Kind auf keinen Fall zur Welt bringen. Als sie mit Selbstmord droht, bekommt ein junger Assistenzarzt den dienstlichen Auftrag: Schwangerschaftsabbruch durch Einleitung einer Frühgeburt. Normalerweise ist dies das Todesurteil.
Doch der kleine Tim kommt lebend zur Welt In der Erwartung, dass er bald stirbt, wird er neun Stunden ohne intensive ärztliche Behandlung liegen gelassen. Durch die Umstände seiner Geburt sind zusätzlich zum Down-Syndrom sein Gehirn, seine Lunge und seine Augen geschädigt. Monatelang steht sein Leben auf der Kippe.
Tims leibliche Eltern bleiben bei ihrer Entscheidung: Sie wollen nichts mit ihm zu tun haben. Ein halbes Jahr nach der Geburt findet sich eine Pflegefamilie, die Tim aufnimmt. Dort lebt er bis heute (2005), inzwischen sieben Jahre alt. "Der Junge könnte es viel besser haben," sagt der Pflegevater, "wenn die Spätabtreibung nicht gewesen wäre."
Auch für den Arzt, der damals die Abtreibung vornahm, ist der Fall Tim noch nicht erledigt. Kürzlich wurde der Mediziner zu einer Geldstrafe verurteilt. Nicht wegen der Spätabtreibung, die war legal, sondern wegen unterlassener Hilfeleistung danach. Der Arzt beschreibt offen sein Dilemma: "Erst sollte ich das Kind umbringen, um die Mutter zu retten. Dann sollte ich alles tun, um Tim am Leben zu halten. Dabei hatte ich ihn durch die Abtreibung doch schwer geschädigt."
Das Beispiel Tim stellt Spätabtreibungen in Frage. Längst gelten Ungeborene im sechsten Monat als lebensfähig. Oft wird alle medizinische Kunst aufgewendet, um "Frühchen" zu retten. Kann es da legal sein, ein behindertes, ungeborenes Kind im selben Alter sterben zu lassen?
Erstsendung: Das Erste | Mittwoch, 16.03.2005 | 23:40 Uhr
Wdh. Phoenix
www.tim-lebt.de
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist Abtreibung in Deutschland grundgesetzwidrig, bleibt lediglich unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Das verstehe, wer kann.
Was in der Bevölkerung wenig bekannt ist: In der Praxis kann in Deutschland, wie bei Tim, bis zur Geburt straffrei abgetrieben werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen als gegeben erscheinen. 2009 wurde diese Regelung zu Spätabtreibungen vom Gesetzgeber geringfügig eingeschränkt, indem auch hier eine Bedenkzeit oder eine Beratungsangebot verpflichtend eingeführt wurden.
Ursprünglich war eine eugenische Indikation (Kind behindert) vorgesehen. Aufgrund der Proteste von Behindertenverbänden (Eugenik hatten wir in Deutschland doch schon mal...) hat der Gesetzgeber darauf verzichtet und an Stelle dessen die medizinische Indikation weiter gefasst: Wenn der Mutter ein Leben mit einem behinderten Kind unzumutbar erscheint, dann darf sie straffrei bis zur Geburt abtreiben lassen.
Die derzeitige Gesetzeslage beruht auf einem parteiübergreifenden Kompromiss. Nach der deutschen Wiedervereinigung gab es in den beiden Teilen unterschiedliche Rechtslagen. Diese mussten vereinheitlicht werden. Herausgekommen ist die Fristenregelung (12 Wochen) mit Beratungspflicht.
Wobei die 12-Wochen-Frist rein willkürlich gesetzt worden ist, ein Kompromiss eben. Es gibt keinerlei biologische Begründung für genau diesen Termin.
Teil 1 http://www.youtube.com/watch?v=csUI1Yv_TQk
Teil 2 http://www.youtube.com/watch?v=_JO3OcQqATc
Teil 3 http://www.youtube.com/watch?v=m5ESNwu1F4s
wenn der schöpfer nicht will das er stirbt dann stirbt er auch nicht (*_*)
reymyskiller 4 months ago 30
ich finde es schön das die flegefamilie sich sooo gut um tim kümmert obwohl es behinder ist
anna1998iscool 3 months ago 21