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Zentrale Begriffe der Kostenrechnung

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Uploader Comments (WIWIWEBde)

  • Falsch - ab min 10:50 : Kauf einer Maschine und Bezahlung derselben ist eine Auszahlung und auch zugleich eine Ausgabe. Es gilt: Zahlungsmittel (ZM) + Forderungen - Verbindlichkeiten = Geldvermögen (GV). Zahlungsmittel nehmen ab, daher Auszahlung; Geldvermögen nimmt ab, daher zugleich auch Ausgabe. Ob die Maschine auch übergeben wurde, ist unerheblich. ZM nehmen ab, Ford./Verb. hier keine, also nimmt auch das GV ab - somit auch Augabe.

  • @onlinedozent Aber nach dieser Logik wäre ja jede Ausgabe dann auch eine Auszahlung, und das stimmt nicht. Wenn man die "Ausgabe" als tatsächlichen "Zugang" versteht - und das tue ich in dem Video - reicht das Verpflichtungsgeschäft für diesen Zugang noch nicht aus, es muss noch das Erfüllungsgeschäft eintreten.

  • @onlinedozent Ich halte die Argumentation über das Geldvermögen nicht für richtig. Eine Ausgabe liegt erst bei "Zugang von Gütern und Dienstleistungen" vor, der hier nicht vorhanden ist. Die Erklärung über das Geldvermögen passt nicht zu dieser Definition.

  • habe soeben meinen ersten kurs (zur auffrischung) auf wiwiweb gebucht. sehr symphatisch & super idee! martklücke erkannt und geschlossen :) bin gespannt welche weitere themen in die kursauswahl aufgenommen werden.

  • @mija2006 Vielen Dank für den netten Kommentar und das Interesse an wiwiweb.de. Das ist eine tolle Motivation! Wir werden in Kürze zahlreiche neue Online-Kurse an den Start zu bringen - darunter Makroökonomie, Operations Research, Handelsrechtlicher Jahresabschluss, induktive Statistik, Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler usw..

  • Wo kann ich eine Spende einreihen? Aufwand? Auszahlung

    Danke für das Video.:-)

  • @Makaberable Hallo Makaberable,

    Spenden sind zunächst mal Auszahlungen. Ob Sie dann zu - steuerlich - zu Aufwendungen werden, hängt von der steuerlichen Abzugsfähigkeit ab. Beantwortet das die Frage?

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All Comments (19)

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  • @WIWIWEBde Nein, Ausgabe wäre keinesfalls stets zugleich auch Auszahlung. Z.B. ist ein Zielkauf ist eben zunächst nur Ausgabe und (noch) keine Auszahlung. In Ihrem Fall unterstellen Sie jedoch, dass eine An-/Vorauszahlung beim Kauf einer Maschine eine Geldforderung (bis zur Lieferung) ist, was diese weder de jure noch de facto ist, sondern ein Anspruch auf Lieferung einer Sache (Sachforderung). Diese wäre jedoch nicht zu berücksichtigen. Im Detail siehe: Youtube / watch?v=HFnu6cLRiuw

  • YouTube bringt mich durchs Studium ;)

  • @CherokeeFriend83

    Quatsch.

  • @Makaberable Spenden sin "Kosten"

  • vielen dank bei ihnen konnte ich sehr gut verstehen unser lehrer erklärt es nicht genau weil er schnell mit dem thema fertig werden will

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