Per 1. März hat das Bundesamt für Migration (BFM) die Wegweisungspraxis in Bezug auf Asylsuchende aus Sri Lanka angepasst und beschlossen, Wegweisungen teilweise wieder zuzulassen. Für die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) sind diese Wegweisungen verfrüht, solange das IKRK keinen Zugang zu den Gefangenen im Norden Sri Lankas hat, solange der Ausnahmezustand andauert und solange die Kriegsverbrecher beider Konfliktparteien nicht vor Gericht gestellt werden. Sie hat gemeinsam mit über 20 Organisationen und Parteien eine Petition beim Bundesrat eingereicht.
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