Prof. Dr. Michael Hassemer; Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum (TU Kaiserslautern); Vorlesung Zivilrecht I.
Unternehmensbezogene Geschäfte. Hier jedenfalls Kontrahierung mit dem tatsächlichen Inhaber. Ratio dieser Ausnahme vom Offenkundigkeitsprinzip.
Übungsfall zum Offenkundigkeitsprinzip.
http://zwr.wiwi.uni-kl.de/index.php?id=12;
http://www.michael-hassemer.de/
Ich liiieebeeee Sie Herr Professor, PERFEKTE Vorlesung :)))))!! Habe alles mitverfolgen können!! :)
desertcrown 3 weeks ago
Ja ja, die alte subsumptionstechnik. von der rechtsfolge her denken...
BeNNzuFG 1 year ago
Richti gut!
ortsmitte 2 years ago