Für alles kein Gesetz"Vertraulichkeit des Wortes"

Loading...

Sign in or sign up now!
Alert icon
Upgrade to the latest Flash Player for improved playback performance. Upgrade now or more info.
2,985
Loading...
Alert icon
Sign in or sign up now!
Alert icon

Uploaded by on Dec 19, 2011

nur Richter nach Art.101.GG dürfen eine Verhandlung oder Sitzung eröffnen.
1.nun nach § 201 StGB
Aufnahmen(Bild&Ton) ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
dies ist nun ohne Zweifel der fall.
2.hinzu kommt das die Heerschaften im ÖFFENTLICHEN Dienst sind.
* (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
o 1. das !!!!! nichtöffentlich !!!!!! gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder........
!!!!! nichtöffentlich !!!!!! ...was gemerkt.
3. kommt hinzu um den § 201 StGB Anwenden zu können bräuchten sie einen Gesetzlichen Richter nach Art.101GG und Staatliche Gerichte was ohne § 15 GVG ein Kunstwerk wäre.
gruss Tiks

http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

Link to this comment:

Share to:

Uploader Comments (Tikslbg)

  • sry wenn ich nun was evtl kontra produktives tue und sage, aber.. ist das GG sowie das StGB nicht eigentlich ungültig (geltungsbereich und das alles) und wir haben eine anarschie bzw. dikatur, wo man einfach machen kann?!? :)

    grüsse

  • @sgpch1983 ja geltungsbereiche fehlen......es gilt BGB & Reichsrecht seid den Bereinigungsgesetzen BMDJ

Video Responses

see all

All Comments (34)

Sign In or Sign Up now to post a comment!
  • @Hunne2303

    doch, aber ich resigniere nicht, das tut man auch meist nur, wenn man ihm Grunde davon ausgeht selbt im Unrecht zu sein!

    Und insgesamt scheinst DU nicht mehr besonders viel wahrzunehmen,

    denn WIE GESAGT (und gucksDu Video) ist genau der Sinn des Videos eben das Gesicht zu zeigen!

    Also wirklich, dass ich das überhaupt erwähnen muss.....tss...sagenhaft...

    ...weit verbreitet scheint sie....

    zu sein.........die Dummheit.....ttsss

  • @FriedensSumpf

    ja dann braucht man sich aber nicht wundern wenn sich dann einer beschwert, und pixeln heißt nicht das der Inhalt flöten geht...oder ist das Gesicht der ganze Inhalt? na gratuliere^^ ich hab auch nicht resigniert, ich hab lediglich darauf hingewiesen das es denjenigen nen scheiß interessiert was du zu sagen hast wenn er grundsätzlich schonmal nicht zuhört, nicht mehr und nicht weniger...

    ich glaub du hastest noch nicht das vergnügen mit div. behörden?

  • @Hunne2303

    haben ja vielleicht nicht Alle schon resigniert, so wie Du?!

    Und für den Blitzmerker in Dir:

    Sinn der Sache war hier ja genau, das Gesicht eben NICHT zu verpixeln, darum ging es ja, genau DAS war ja der Zweck des Videos!

    Du bist echt eine Größe, sagenhaft;

    warum bringst Du nicht ein Video, mit dem Inhalt, dass Du den Inhalt leider nicht zeigen willst!

    Knister und knatter, ne, hat keinen Zweck mit Dir;

    was jetzt wohl kommt....?

  • "HAUSVERBOT", in der JVA, ernsthaft?

    Hammal!

  • haste nich jesehn.....Grafitti .... :D ist das geil....

  • man leute...ihr könnt hier stundenlang irgendwelches material schneiden, uppen und was weiß ich nicht alles....

    pixelt die hässlichen visagen doch, bin sicher die clownunion hat noch paar templates die man da drüber kleben kann...

    was ihr euch mit so ner kleinscheiße rumärgert...nix gegen Benni´s Arbeit, aber das is haarspalterei und macht das Land nicht besser, man wird doch eh ignoriert...

  • Hey Tiks ich hab ein Problem. Ich hatte ein Video Hochgeladen wo ich von einem Polizisten mit Pfefferspray bedroht wurde. Er wollte sich auch nichtg ausweisen. Dasd Video wurde dann von Youtube gesperrt und ich hab ne Anzeige wegen verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz. Ich hätte den Typ nicht filmen dürfen. Was sagst du dazu ???

  • Wieder was gelernt. Danke

  • @SuperDrachenlady , wahrscheinlich meintest du das ironisch; Zitat: pass auf - am Ende haben die nie dort gearbeitet :-D Zitat Ende. Leider soll dies vor einigen Tagen in Göttingen vorgekommen sein. Ein Richter hebt seine eigenen Befangenheitsantrag auf, ein Staatsanwalt der gewaltätig wird. Nur den Richter/Staatsanwalt soll es laut Amtsgericht dort nie gegeben haben. Quelle: Wakenews - Nichts für schwache Nerven.

Loading...

Alert icon
0 / 00Unsaved Playlist Return to active list
    1. Your queue is empty. Add videos to your queue using this button:
      or sign in to load a different list.
    Loading...Loading...Saving...
    • Clear all videos from this list
    • Learn more