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Wojnas Statement zur Europawahl 2009

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Uploaded by on Jun 5, 2009

Die Europawahl steht vor der Tür und kein Mensch weiß, was er wählen soll.
Es kennt sich ja auch keine Sau mit Europapolitik aus. Wojna präsentiert in seinem Statement ein paar mögliche Alternativen, die eine EU-kritische Politik machen.

Category:

News & Politics

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Top Comments

  • Hi super Video! Danke für die Aufklärung. Ich bin jetzt im Vorfeld der EU auch auf Infos zum Lissabonvertrag (aka Verfassung) gestoßen und ich bin schockiert!! Mir stehen die Haare zu Berge. Wir sind in Gefahr...

    In anderen Ländern gibt es Hans-Peter Martin, Libertas, UKIP und andere. In Deutschland NICHTS. ARD/ZDF verbreiten Desinformation.

    Engagierst Du Dich politisch? Was kann man tun?

  • Du sagst es doch am Schluss:

    Informiert euch, wenn ihr noch die wenige Zeit habt um das tun zu können. Das trifft vermutlich auf die nahezu gesamte Bevölkerung zu. Und wo informiert sich diese was am besten für sie ist? In den Massenmedien der Herren Bauer, Bertelsmann, Burda, Google, Holtzbrinck, News Corp., Springer, WAZ. Diese nette Gruppe, die sich auf den Bilderbergkonferenzen abspricht. Das erklärt auch alles weshalb wir die schlimmste Regierung haben, die es jemals gab.

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All Comments (163)

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  • Der Neolibralismus kommt! Wehren wir uns!

    Für EU Vertrag seht euch Prof. Schachtschneider Eu Vertrag auf you tube an!

  • Claudia Roth hat mir gegenüber persönlich zugegeben dass die EU undemokratisch ist, sie so geplant war und das der Lissaboner Vertrag das nicht ändert

  • Wojna ?? Was ist das denn überhaupt für ein Name !? WO kommt die Zecke bitte her !?

  • @Jerusa7

    Wirklich tragisch ist, dass die EU die Möglichkeit der TODESSTRAFE eingeführt hat, was unserem bewährten und geachteten Grundgesetz widerspricht! Bei Aufruhr darf getötet werden.. in kriegsähnlichen Situationen darf die Todesstrafe vollstreckt werden!

    (Bei kopp-online,com "Todesstrafe EU" eingeben und den Artikel von Michael Grandt anklicken. Im folgenden verweist diese Seite auf das Amtsblatt der Europäischen Union, also die Original-Quelle) Tragisch oder?

  • @Jerusa7

    Zur Erinnerung: Meine Behauptung war, dass EU-Recht dem deutschen Recht vorgeht. Sie betreiben ein Verwirrspiel, wenn Sie mir da mit Europaparlament und Bundestag kommen..

    Es gibt da nur eine Antwort. Falsch oder Richtig, und ich habe Recht!

    Einfach bei Google "Vorrang des Gemeinschaftsrechts" eingeben, die erste Seite anklicken und DA STEHTS!

    PS. Diese Seite können Sie nicht madig machen, da sie von der EU selbst ist!

    Leider ist die EU auch für Todesstrafe - doch das ein andermal...

  • Des weiteren muss ich anmerken, dass Art. 4 III 2 EUV als eine Art Auffangnetz genutzt wird, da er allgemein gehalten ist und von der EU gern genutzt wird.

    Beispielsweise begründete das EuGH in der Rechtssache Becker die Berufung eines Bürgers auf eine Richtlinie mit der effet utile, was in der Literatur als schwach abgetan wurde. Zudem führt es zu einem unbefriedigendem Ergebnis für den betroffenden Mitgliedsstaat. Die Effet utile führt zu keinerlei Vollmacht der EU über einen MS.

  • @Nikolai1310

    Wieder falsch. Das BVerfG hat entschieden, dass das Europaparlament dem Bundestag nicht ebenwürtig ist.

    Wer auf Wikipedia vertraut, wo jeder Halbwissen reinschreibt, ist selber Schuld.

    Als Student des Rechts hat man da mehr Ahnung.

    Die Effet Utile ist für keinen Mitgliedsstaat bindend. Alle Staaten nehmen freiwillig an der EU teil.

    Ein Beispiel, dass die EU sich nicht Kompetenz-Kompetenzen erteilen kann:

    BVerfGE 123, 328

    BVerfG: EU-Rechtsetzung bedarf der 2/3-Mehrheit im BT und BR.

  • ab 4:00  kriegt man mal echt nen hass ...

  • @Jerusa7

    Nein, es bleibt dabei, dass EU-Recht dem nationalen Recht vorgeht!

    Dass kann auch jeder hier innerhalb 30 Sekunden selbst herausfinden: einfach bei Wikipedia "Anwendungsvorrang" ( siehe bei Beispiele ) oder "effet utile" ( siehe 2. Absatz ) eingeben!

    Desweiteren habe ich bei meiner(!) Darstellung Normen bzw Gesetzesprinzipien angegeben. Entsprechende Angaben fehlen bei Ihnen! Es trifft Sie daher noch eine Bringschuld...

  • @Nikolai1310

    Wieder falsch! Der EuGH hat auch festgelegt, dass EU-Recht in Ausnahmefällen gebrochen werden darf.

    Zudem hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass alle Normen, welche von der EU kommen, in Deutschland lediglich den Rang von Bundesgesetzen haben und somit nichtig sind, wenn sie gegen das Grundgesetz verstoßen.

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