Uploaded by medienportaltv on Sep 22, 2011
Es besteht Anpassungsbedarf. Das Urheberrecht wird angesichts der enormen technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre reformiert und muss weiter angepasst werden. Darüber herrschte auf dem Panel des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) während der MEDIENTAGE MÜNCHEN absolute Einigkeit. Auch die Einführung des Leistungsschutzrechts für Printverlage, wie sie in der dritten Stufe der Urheberrechtsreform, dem sogenannten dritten Korb, geplant ist, hielten alle Panelteilnehmer für notwendig. „Derzeit herrscht ein unzureichender Schutz geistigen Eigentums", monierte Conrad Albert, General Councel bei ProSiebenSat.1 Media, in seiner Keynote. Angesichts der wachsenden Piraterie im Internet-immer mehr Seiten ermöglichen den illegalen Abruf geistigen Eigentums-bräuchten die Anbieter eine Handhabe. Vor allem Player mit Sitz im Ausland seien kaum zu belangen. „Außerdem müssen EU-und Nicht-EU-Anbieter gleichgestellt werden", forderte er. „Das Unrechtsbewusstsein vor allem der jungen Nutzer muss geschärft werden."Dr. Ole Jani, Rechtsanwalt bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle, formulierte die These noch schärfer: „Die Akzeptanz des Urheberrechts beim Nutzer ist nicht verlorengegangen, sondern sie ist in der Online-Welt noch nie da gewesen. Der Nutzer kommt heute erstmals durch die Technik mit dem Urheberrecht in Berührung." Genau hier setzen die Verlage mit ihrer Forderung nach einem Eigentumsrecht an. Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs bei Axel Springer, erläuterte: „Die Zeitung selbst war physisch relativ einfach zu schützen." Doch heute sei es schwer, gegen illegale Nutzer im Netz vorzugehen. „Deshalb ist ein Kollektivrecht nötig", betonte er und unterstrich: „Dabei sind die Autoren unsere Verbündete und auch ver.di und der DJV unterstützen unsere Forderungen." Claus Grewenig, stellvertretender Geschäftsführer und Justiziar des VPRT, stellte sich hinter das Vorgehen der Verleger: „Die Sender haben bereits ein Leistungsschutzrecht." Und das sei gut so. Die Stärkung der Vermittler der Inhalte stärke auch die Kreativen. Nötig seien außerdem Nachbesserungen in weiteren Punkten des Urheberrechts. So müsse zum Beispiel angesichts des immer beliebteren Public Viewing das sogenannte Kneipenrecht, das noch aus dem Jahr 1965 stamme, überarbeitet werden. „Die öffentlich-rechtlichen Sender stehen vor ganz ähnlichen Herausforderungen wie die privaten", unterstrich Dr. Michael Kühn, Jurist im Justiziariat des NDR. Auch aus seiner Sicht sei „eine Überarbeitung des Urheberrechts auf jeden Fall nötig." Ein Problem, mit dem die ARD unter anderem kämpfe, sei die Nutzung von Archivmaterial. Denn nach derzeitiger Gesetzeslage dürfe Filmmaterial von vor 1995 nicht online ausgewertet werden.
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