Straffrei Kiffen in Viersen - Tagesrausch 18.12.2008

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Uploaded by on Dec 18, 2008

Die Polizei im Grenzstädtchen Viersen hat einen Anti-Kiffer-Flyer heraus gebracht, der einem die Haare zu berge stehen läßt. Die behaupten doch einfach, dass jeder der einen Coffeeshop besucht sich strafbar macht.

Ich stelle Dir den Flyer vor und erkläre den übermotivierten Beamten nebenbei, warum und wie man straffrei kiffen kann!

Mehr auf http://usualredant.de/tagesrausch/2008-12-18-straffrei-kiffen-in-viersen.html

P.S.: Ja, ich weiß inzwischen, dass der Trampelpfad nicht in der Kreisstadt Viersen ist. Das hat aber auf die rechtlichen Informationen keinen Einfluss.

Idee und Produktion: Steffen Geyer http://usualredant.de/

Category:

Nonprofits & Activism

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  • Aktueller Fall mit Frage:

    Man hat mir an Karneval auf dem Umzug eine mindere Menge Cannabis abgenommen ( Max. 2g + weniger) ... Vor der Anzeige an sich mach ich mir da ja keine Sorgen ... Wenn ich jetzt aber sagen würde, das ich das 5min vorher auf der Strasse gefunden habe und eingesteckt habe, um "die Menschheit vor dem Bösen" zu schützen, ist das dann auch automatisch mein Besitz oder könnte man sich da rausreden? In meinem Fall egal, da Polizeibekannt, aber kann man das so auslegen?

  • @teshone2 Auch die vermeintliche Abwehr von Gefahren berechtigt nicht zum unerlaubten Besitz von BtM. Im Zweifel musst du in solchen Fällen halt die Polizei rufen.

    Darüber hinaus empfehle ich dringend, in Kontrollsituationen die Klappe zu halten. Kein Smalltalk, keine Geschichten! Gesagt wird nur, was auch auf dem Ausweis steht, ansonsten "Ich verweigere die Aussage!"

  • Aber ist ein Joint nicht auch eine Art Vorrat? Denn wenn du den "einpackst" um ihn später zu rauchen, bzw. die Polizei dir ihn wegnimmt dann ist er doch Automatisch noch ein Vorrat...

    Und wenn man ihn nicht besitzt, dann muss man angeben wer ihn besitzt und der ist dann am Arsch oder?

  • @Conrado0007 Wenn du den Joint einsteckst/mitnimmst oder sonstwie besitzt, machst du dich strafbar. Das "Überlassen zum unmittelbarem Gebrauch" umfasst nur das "mal dran ziehen und hinterher weitergeben".

    Niemand ist gegenüber der Polizei verpflichtet, Aussagen zu machen, die den Befragten potentiell belasten. Also einfach die Klappe halten! Aussagen immer verweigern.

  • @UsualRedAnt

    Ich schmeiß mich mal da hinten dran, denn zu deiner Antwort hab ich ne Frage.

    Wenn alle verweigern, bzw alle sagen das ihnen der nur weitergegeben wurde und somit die Polizisten nicht wissen wem der Joint gehört, dann können die doch nichts machen oder?

    Kollektivstrafen sind ja laut Genfer Konvention verboten.

  • @WeeedisAwesome Wenn in einer Jointraucherrunde alle die Aussage verweigern und die Polizei deshalb nicht ermitteln kann, wer den Joint besessen hat, dann werden (sollte es zu einer Anklage kommen) alle Beteiligten nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) freigesprochen.

Top Comments

  • 88 leute sind polizisten.

    guter beitrag ! :)

    großes Lob

  • @DasOrakel100 Auch auf die Gefahr hin, dich zu überraschen: Ich beschäftige mich schon mehr als zehn Jahre intensiv mit Drogenpolitik und den rechtlichen Regeln, die allein im letzten Jahr zu rund 240.000 Strafverfahren in Deutschland geführt haben.

    Die Richtigkeit meiner Informationen musste sogar die betroffene Dienststelle der Polizei anerkennen, die vergeblich versucht hat, mich zu verklagen und das Video löschen zu lassen.

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All Comments (906)

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  • @teshone2 auf jeden fall wenn du das direkt so auch aussagst und dem hinzufügst das du es abgegeben hättest mit anwalt kein ding niemals vergessen es gilt immer die unschuldsvermutung;)

  • geile Haare haste :-)

  • Jawoll, voll auf den Punkt. Zum Glück wohn ich direkt neben Viersen. -.-

  • Wenn ihr für die Legalisierung von Cannabis seid, dann sagt es bitte Angela Merkel!

    Auf ihrer Zukunftsdialog-Seite ist Cannabis eins der Top-Themen, und ihr könnt mit abstimmen!

    Die Links findet ihr auf der Website vom deutschen Hanfverband, einfach mit Suchmaschine suchen, kann hier leider keine links reinschreiben.

  • "Verständlicherweise haben die Einwohner von Viersen das ein oder andere Problem mit den vielen Touristen.." ... Was für Touristen?!?! o.o

  • @DasOrakel100

    Die nehmen Dich nur mit zur Wache, wenn Du den Drogentest verweigerst, und nachweislich ein Fahrzeug geführt hast.

    Aber der Junge Mann oben hat gefagt: "Was passiert wenn ich nachts Stoned nach Hause laufe"

    Und einen Fußgänger, der einen Drogentest verweigert, nimmt niemand mit auf die Wache, weil es einfach viel zu viel Aktion ist, und der Kerl

    1) Nicht Auto gefahren ist. und

    2) Der Konsum von Drogen ist nicht illegal, nur der Besitz ist vorboten.

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