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Schrotthandel Eppelheim - Skandalöse Monitor-Entsorgung

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Uploaded by on Sep 19, 2011

Rücknahme, Verwertung und Entsorgung
Im Vordergrund stehen zunächst eine getrennte und möglichst schonende Erfassung der LCD-Bildschirme im Rahmen der durch das ElektroG vorgesehenen Rücknahmesysteme (§§ 9 und 10 ElektroG). LCD-Bildschirme gehören wie die Röhrenmonitoren zur Gruppe 3 nach ElektroG und werden mit diesen gemeinsam erfasst. Schonende Sammlung und Transport sind eine Grundvoraussetzung um die geforderten Behandlungsziele erreichen zu können.

Die Behandlung der Altgeräte erfolgt in den gleichen zertifizierten Entsorgungsbetrieben (Erstbehandlungsanlagen nach ElektroG), die auch auf die Verwertung von Röhrenmonitoren spezialisiert sind. Bei der Behandlung gem. § 11 ElektroG sind u. a. "quecksilberhaltige Bauteile wie Schalter oder Lampen für Hintergrundbeleuchtungen" sowie "Flüssigkristallanzeigen (gegebenenfalls zusammen mit dem Gehäuse) mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm2 und hintergrundbeleuchtete Anzeigen mit Gasentladungs-lampen" aus den Altgeräten zu entfernen. Gleiches gilt u. a. für Batterien und Akkumulatoren, Leiterplatten und externe Kabel.

Bei der Behandlung der Altgeräte müssen gem. § 12 ElektroG bestimmte Quoten für Wiederverwendung und stoffliche Verwertung (zusammen 65%) sowie für die Verwertung (75%) eingehalten werden.

Um die Schadstoffentfrachtung der LCD-Bildschirme sicherzustellen, ist die Demontage daher manuell durchzuführen. Dabei sind die LCDs, die quecksilberhaltigen Gasentladungslampen sowie die anderen o. g. Bauteile vor den weiteren Entsorgungsschritten möglichst zerstörungsfrei auszubauen. Teilweise besteht allerdings, insbesondere bei älteren Modellen, eine erhöhte Bruchgefahr der Gasentladungslampen. Die entsprechenden arbeitssicherheitstechnischen Vorgaben sind dabei zu beachten.

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