Nutzerfragen - Webradio : Mixtapes : Fotos : Videos - Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke Köln

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Uploaded by on Oct 5, 2010

http://www.wbs-law.de/

Hotline: 0221 / 400 67 55
E-Mail: info@wbs-law.de

In diesem Teil des Videoblogs geht es um die Beantwortung der Nutzerfragen zu den Themen Hosten eines Webradios, erstellen eigener Mixtapes, Untermalung eines eigenen Videos mit Musik, der Fotoupload auf Fotoplattformen und dem Upload von Spielszenen aus Online-Spielen.

Ist es also möglich ein privates Video mit Musik zu untermalen?
Und was passiert eigentlich mit den Bilder auf Flickr, Google und Co.?

Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.
Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.

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Uploader Comments (KanzleiWBS)

  • @all: Danke schon mal für die Fragen - wir werden diese gesammelt in der kommenden Woche in einem Video beantworten.

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All Comments (15)

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  • Sehr informativ! :-) Super!

  • Guten Tag Herr Solmecke,

    ich möchte gerne erfahren wie es mit einer eigenen Community ist, wenn ich die AGB's selber geschrieben habe und teile einfach von anderen Communities kopiert habe z.B. Haftung für externe Links, den die sind überall gleich? Ist es ein Problem, wenn ich die AGB's selbst schreibe und kann ich damit wirklich gesetztlich durchgreifen, bin ich da abgesichert, denn es ist ja meine Community und somit meine Vereinbarungen?

    vielen Dank

  • jaja... eigentlich kann man so etwas sich schon denken, aber man macht es dennoch leichtsinnig. Andererseits ist es ja auch in einer Art und Weise eine Werbung für das Produkt, das Spiel, die Firma oder die Band...

    Manchmal ist es ja ein gutes Marketing Konzept, auch wenn es nicht direkt von den Firmen kommt. Umsobesser sollten sie sich sagen: Zahlen sie noch weniger...

  • Krass ey was man alles nicht machen darf

  • Danke für die informativen Videos. Habe Ihren Kanal auch schon abonniert.

    Einen gesunden, erfolgreichen Start ins neue Jahr.

  • wenn ich musik als dj vermische, diese danach zb in youtube anbiete, dann zählt dies doch als "only for promotion" zu deklarieren. wo ich immer im hinterkopf hatte das man sich zu promotion zwecken die freiheit einräumen darf...

    oder is das veraltet / nen gerücht?

  • Zu diesem Blog - Wenn ich eine Kampfszene online stelle, entsteht dadurch ein neues Werk, dass sich völlig vom ursprünglichen Werk "ein Avatar der uselig rumsteht" unterscheidet - insofern glaube ihc, dass hier eine Geltendmachung von Rechten seitens der Spielebetreiber doch wieder fragwürdig erscheint.

    Oder sehe ich das falsch?

  • Vielen Dank für die Antworten!

  • Hallo Herr Solmecke,

    ich habe zwei Fragen:

    1. Ist Musik, die ich selber geschrieben habe, automatisch urheberrechtlich geschützt?

    2. Ist es legitim, dass ich mich filme, wärend ich ein Lied covere, von einem anderen Künstler und dieses dann auf Youtube uploade?

    Besten Dank im Voraus.

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