Warum akzeptieren Betriebsräte die Beschränkung der Mitbestimmung durch den Einsatz von Leiharbeitern?
• BAG 7 ABR 3/03 vom 22.1.03; „Leiharbeitnehmer sind keine Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs. Sie sind daher bei der für die Anzahl der nach § 38 Abs.1 BetrVG freizustellenden Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke nicht zu berücksichtigen.
Kurz je mehr Leiharbeiter eine Firma beschäftigt desto weniger Betriebsratsmitglieder (müssen freigestellt werden).
Warum akzeptieren Betriebsräte die Beschränkung der Mitbestimmung durch den Einsatz von Leiharbeitern?
• BAG 7 ABR 3/03 vom 22.1.03; „Leiharbeitnehmer sind keine Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs. Sie sind daher bei der für die Anzahl der nach § 38 Abs.1 BetrVG freizustellenden Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke nicht zu berücksichtigen.
Kurz je mehr Leiharbeiter eine Firma beschäftigt desto weniger Betriebsratsmitglieder (müssen freigestellt werden).
WalterMatern 2 years ago