Ungereimtheiten zum Bebauungsplan „Belvedere Zug":
1. Der Beschattungsnachweis der Investoren ist irreführend. Er vermittelt einen unrealistischen, zu kleinen Schattenwurf.
2. Bei korrekter Berechnung des tatsächlichen, kombinierten Schattens ist der Bebauungsplan "Belvedere Zug" in seiner jetzigen Form nicht bewilligungsfähig.
3. Immerhin zeigt sich, dass ein einzelnes Hochhaus (in der Dimension des bestehenden Personalhauses) möglich wäre.
4. Es erstaunt, wie unkritisch die Zuger Baubehörden (inklusive BPK) bisher alle "Belvedere Zug" Details durchgewinkt haben.
5. Der Vorfall zeigt ferner, wie stark Promotoren und Behörden bis heute die gerechtfertigten Ängste und Anliegen der Nordnachbarn vernachlässigen. Mindestens von den gewählten Behörden ist zu erwarten, dass sie auch die Interessen der Nachbarbevölkerung schützt. Von sämtlichen Parteien erwartet die IG Hofmatt zudem gewisse Fairness.
Siehe auch
http://www.belvederezug.ch & http://www.belvederezug.eu
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