WDR Markt - Über den Abmahnungsmissbrauch der Musikindustrie

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Uploaded by on Aug 5, 2010

Wolfgang und Maria Kaben aus Gladbeck haben Post von einem Anwalt bekommen: eine Abmahnung. Die Rentner aus Gladbeck sollen im Internet illegal einen Popsong heruntergeladen haben - im Juristendeutsch: eine Verletzung von Tonträgerrechten. Es geht um den Song „Ayo Technology" des Sängers Milow.

Rätselhaft: Nicht nur, dass das Ehepaar Kaben eher auf „Holzmichel" als auf Milow steht, sie haben auch gar keinen Internetanschluss. Und einen Computer haben sie auch nicht. Das einzige technische Gerät, mit dem das Paar Kontakt zur Außenwelt herstellen kann, ist ein Festnetztelefon. Und trotzdem soll Wolfgang Kaben wegen illegalen Filesharings einen „pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 480,00" zahlen.

Filesharing ist das illegale Herunterladen von Musik und Filmen aus Internettauschbörsen. 450.000 Abmahnungen wegen angeblichen Filesharings sollen Anwälte allein im vergangenen Jahr verschickt haben. Immer wieder treffen diese Abmahnungen offensichtlich auch völlig unschuldige Menschen.

Rechtsanwalt Christian Solmecke vertritt Abmahnopfer wie das Ehepaar Kaben. Bis zu 50 Fälle landen auf seinem Schreibtisch - täglich! Solmeckes Vorwurf: Abmahnanwälte kassierten von den Abgemahnten Gebühren, die niemals angefallen seien. Die Abmahnanwälte arbeiteten also für die Musikindustrie (die Rechteinhaber) gratis.

Wenn das zutreffen sollte, wäre das Betrug. Solmecke: „Der Betrug besteht dann darin, dass man den Abgemahnten vorgaukelt, hier wären sehr hohe Rechtsanwaltkosten gezahlt worden oder wären noch fällig, obwohl niemand vorhatte, solche Anwaltskosten jemals zu zahlen."

Für die Musikindustrie gratis zu arbeiten und Menschen wie dem Ehepaar Kaben hohe Anwaltsgebühren abzufordern, wäre illegal. Zumindest bei einigen Firmen und Anwälten liegt der Verdacht jedoch nahe. Es handelt sich schließlich um ein lohnendes Geschäft. Doch ein solcher Deal zwischen Anwalt und Musikindustrie, sich eingehende Zahlungen einfach zu teilen, wäre ein Verstoß gegen das Rechtsanwaltsvergütungs-Gesetz (RVG).

Stefan Michalk, der Geschäftsführer des Bundesverbands der deutschen Musikindustrie, bestreitet darum solche Vorwürfe: „Ich kann dazu nur sagen, jedenfalls bei den Anwaltsfirmen, mit denen wir zusammenarbeiten: Es gibt keine Deals."

Wirklich? Der Frankfurter Anwalt Dr. Udo Kornmeier, einer der bekanntesten Abmahnanwälte, soll einem britischen Partner ein Fax gesendet haben, dessen Echtheit Kornmeier gegenüber markt und ARD-plusminus nicht bestritten hat. Darin heißt es: „Das ganze Projekt (...) ist eine Art ‚joint venture', bei dem keine Seite der anderen irgendwelche Kosten in Rechnung stellt." Auf Nachfrage teilt Kornmeier dazu mit: „Selbstverständlich arbeiten wir für unsere Mandantschaft nicht auf ‚no-cost'-Basis."

Es bleibt die Frage, warum harmlose Musikliebhaber und unbescholtene Bürger eigentlich überhaupt Anwaltsgebühren von 400 bis zu 5.000 Euro zahlen sollten. Der Gesetzgeber hatte das Urheberrecht doch erst vor zwei Jahren novelliert. Ziel war es, Privatleute wie das Ehepaar Kaben vor Abzockerei durch Abmahnungen zu schützen. Filesharing sollte nur geahndet werden, wenn es gewerbsmäßig geschieht. Der Schadensersatz sollte auf 100 Euro beschränkt sein. Doch die Rechtsprechung urteilt regelmäßig anders. Hier ist der Gesetzgeber aufgerufen, die Bagatelldelikte genauer zu definieren und die Abmahnerei einzuschränken.

Ehepaar Kaben hat übrigens kein Geld gezahlt. Und die Gegenseite hat das auch akzeptiert: Wer keinen Computer hat, kann auch nicht filesharen. Wenn Wolfgang und Maria Kaben Musik hören wollen, tun sie das ganz altmodisch: mit Kassettenrekorder.


► Sendung: „Markt" im WDR
► Ausgestrahlt: Am 22. März 2010
► Titel: „Abmahnungen: Anwalts Liebling"
► Alle Urheberrechte (©) gehören dem jeweiligen Produktionsunternehmen.

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  • @TechnoMichaSDL die wollen nur geld!das könnte ja sein das du mal runtergeladen hast die dich aber nicht erwischt haben,und so halt dich entarnen wollen,vergiss die scheiße einfach

  • lol habe auch ne abmahnung heute bekommen. Ich soll angeblich 2009 einen Album runter geladen haben. 1. Als ob ich noch vor 2 jahren erinnern kann ob ich diese runtergeladen habe. 2. Ich habe nicht mal emule oder sonstigen schrott installiert. Habe abmahnung bekommen im Auftrag von UPTUNES!!! Ich reagiere auch nicht drauf. Im Blatt steht nicht mal WOHER ich das runter geladen habe. Habe dieses Album nicht mal auf dem PC oder CD's

  • Hmm, die arme Oma und Opa ... aber mal erlich hätte man nicht ein besseres beispiel zeigen können ?!?!?

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