Uploaded by DieAbmahnIndustrie on Oct 24, 2010
Einige Anwaltsbüros betreiben es im großen Stil: Sie schicken Abmahn-Schreiben an Inhaber von Internetanschlüssen und behaupten, die oder der Betroffene hätte zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse Musik- oder Filmdateien angeboten, und zwar unter Verletzung des Urheberrechts. Manche Anschlussinhaber bekommen sogar Besuch von der Polizei und werden von der Staatsanwaltschaft angeklagt.
Meist geht es um einen zivilrechtlichen Anspruch: Die Anschlussinhaber werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und sollen damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen. Das heißt, das Anwaltsbüro verlangt einerseits eine Unterschrift unter ein Formular und andererseits die Erstattung einer Kostennote.
Wichtig zu wissen: Der § 97a des Urheberrechtsgesetzes beschränkt die Kosten für eine erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen auf 100 Euro. Allerdings gibt es zu der Frage, was einfach gelagerte Fälle sind, bislang nur wenig Rechtssprechung. Und die Gerichte entscheiden uneinheitlich.
Strafverfolgung bei Privatleuten selten: Wenn sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen, dann geht diese bei Privatleuten aber nur selten der Sache nach:
-- Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat z.B. am 20.05.2008 ein Verfahren eingestellt, bei dem es darum ging, ob ein Nutzer einen Film im Rahmen einer Tauschbörse angeboten hat.
-- Das Landgericht Hamburg hat im Rahmen eines Beschlusses vom 21.04.2009 (627 Qs 13/09) darauf hingewiesen, dass aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, noch nicht folgt, dass diese Person auch die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Es bestehe keine klare Verdachtslage. Insofern hätten die Ermittlungen keinen Anlass zur Erhebung der öffentlichen Anklage geboten. Eine Durchsuchung beim Provider wegen einer weiteren Strafverfolgung genehmigte allerdings das Landgericht Saarbrücken am 23.04.2009.
-- Auch das Landgericht Köln hat in einem Beschluss vom 25.09.2008 (109 -- 1/08) darauf hingewiesen, dass es rechtlich zweifelhaft sei, aus einer vereinzelten Verknüpfung zwischen einer bestimmten IP-Adresse und dem Hashwert eines einzelnen geschützten Werks eine Störerhaftung eines konkreten Anschlussinhabers herleiten zu wollen, solange nicht weitere Faktoren hinzutreten, die ein zufälliges "Hineingeraten" eines technisch nicht versierten Internetnutzers in eine Tauschbörse als unwahrscheinlich erscheinen lassen.
Auch in dem Fall, den wir im "ARD-Ratgeber: Recht" vorstellen, hat das Amtsgericht
das Strafverfahren eingestellt, weil nicht genug Beweise vorhanden gewesen seien.
► Sendung: „Ratgeber Recht" im ARD
► Ausgestrahlt: Am 16. Oktober 2010
► Titel: „Abmahngehilfen: Neuer Ärger mit der Abmahn-Industrie"
► Alle Urheberrechte (©) gehören dem jeweiligen Produktionsunternehmen.
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so sind sie die deutschen staatsanwälte. gehilfen der "großen" und immer gegen die eigenen mitbürger. nicht nur in diesem bereich. deutsche staatsanwälte sollten viel viel besser kontrolliert werden!!!! die machen was sie wollen. dabei sind die meisten weltfremde, überstudierte idioten, die nur darauf aus sind anderen das leben zu erschweren. bei richtigen straftaten haben sie keine chance, also belästigen sie uns!!!
hasecarla 1 year ago 2
Deutsche Staatsanwälte als Wirtschaftsnutten ?
Wieso wunder mich das nicht ?
halo2pc 1 year ago