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Neue Mietobergrenze für Hartz IV Empfänger in Freiburg (TV Südbaden)

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Uploaded by on Jun 8, 2008

TV Südbaden: Der Freiburger Gemeinderat beschließt ein höheres Wohngeld für Hartz IV-Empfänger

Dem runden Tisch reicht das nicht aus

Wer Hartz IV beantragt, muss auch Auskunft über seine Wohnsituation geben. Ist die Wohnung zu teuer oder zu groß, kann es sein, dass es heißt: Neue Bleibe suchen oder Draufzahlen. Denn das Arbeitsamt zahlt für Hartz IV-Empfänger die Miete nur bis zu einer bestimmten Grenze. Gerade in Freiburg ist das mit dem billigeren Mietraum ja so eine Sache: Es gibt kaum freie Wohnungen zum gesetzlich vorgeschriebenen Preis. Deshalb hat die Stadt die Mietobergrenze für Hartz IV-Empfänger nun erhöht allerdings für manchen Geschmack nicht genug.

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News & Politics

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Top Comments

  • Die Mietobergrenze ist viel zu niedrich. Zu dem Preis gibt es keine Wohnungen und dann besitzt das Sozialamt die Frechheit, die Differenz zwischen Mietobergrenze und der tatsächlichen Miete den Leuten von der Sozialhilfe abzuziehen, die haben dann weniger für Lebensmittel. " Herr Sozialbürgermeister "Nicht die Arbeitlosenhilfeempfänger treiben die Mieten nach oben sondern die Vermieter!

    Geringverdiener müsten besser bezahlt werden ! Der Euro der Teuro gehört abgeschaft.

  • Am liebsten würden die Bonzen die betroffenen 7 Mill.Harzer in billigen Sammellagern unterbringen.z.B. Auschwitz..........

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All Comments (11)

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  • Im Prinzip ist genau das hier passiert, es gibt schlicht keine Wohnungen mehr UNTER der Mietobergrenze, egal ob Besenkammer oder Asylantenheim.

    Hartz definiert somit die "Mindestmiete"

  • huhubin mega aufgewirbelt und ungezogen heute wer mag mit mir schreibn und so

  • Scheiß Arge!!!

  • Also wir können da - ganz bescheiden - auf unsere Dokumentation verweisen: HARTZ4GEWINNT, ebenfalls auf youtube zu finden.

  • welcher Hirnaffe macht denn bitte einen Herrn Ulrich von Kirchbach zum Sozialbürgermeisster? Der hat doch sicher noch nicht mal an einem Penner gerochen, geschweige denn mit einem gesprochen. von und zu ja?

  • beispiel bei uns: 2 Leute, und stehen maximal 60 qm zu und die Obermietgrenze liegt bei 265 Euro. Unsere Wohnung ist 72,65 qm groß und die Kalt(!!!!)miete ist 350 Euro. Und das Amt bezahlt keinen Umzug, keine anfallende Kaution. Und die durch einen Umzug automatisch höher werdenden Strom und gaskosten natürlich auch nicht. Tja, was nun?

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