Ich hatte meinem Kündigungsschreiben eine Kopie des Orginalvertrages und der AGBs beigelegt. Auch habe ich die damals vereinbarten Kündigungsfristen markiert. In diesem Fall kann also keine Rede sein von: "In der Bearbeitung der Kündigung unseres Kunden kam es bedauerlicherweise zu einem Missverständnis über die zutreffenden Vertragskonditionen." Hat diese Vorgehensweise, auf neue, dem Kunden unbekannte und nie von ihm unterschriebene AGBs zu verweisen, System?
Wie lächerlich ist es denn, da gelich zum TV bzw. Anwalt zu rennen. Man hätte auch einfach die Firma auf die alten AGB´s hinweisen können und schaun können, was passiert. Naja... wer sich wichtig machen will....
Ich hatte meinem Kündigungsschreiben eine Kopie des Orginalvertrages und der AGBs beigelegt. Auch habe ich die damals vereinbarten Kündigungsfristen markiert. In diesem Fall kann also keine Rede sein von: "In der Bearbeitung der Kündigung unseres Kunden kam es bedauerlicherweise zu einem Missverständnis über die zutreffenden Vertragskonditionen." Hat diese Vorgehensweise, auf neue, dem Kunden unbekannte und nie von ihm unterschriebene AGBs zu verweisen, System?
scamponline 3 years ago
Wie lächerlich ist es denn, da gelich zum TV bzw. Anwalt zu rennen. Man hätte auch einfach die Firma auf die alten AGB´s hinweisen können und schaun können, was passiert. Naja... wer sich wichtig machen will....
7365795 3 years ago