Jens Petermann, DIE LINKE: Ein Rechtsstaat braucht eine unabhängige Justiz

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Uploaded by on Nov 20, 2009

11.11.2009 - Was in einem Rechtsstaat nach dem Prinzip der Gewaltenteilung selbstverständlich ist, eine unabhängige selbstverwaltete Dritte Gewalt, ist in Deutschland noch nicht vorhanden: Hier bestimmt nach wie vor die Exekutive, wer Richter wird und wer als Richter befördert wird. Ein Rechtsstaat verdient diesen Namen allerdings nur soweit, als er strukturell die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewährleistet. Die Schaffung einer zusätzlichen Militärjustiz lehnen wir ab.

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Top Comments

  • Die BRD hat ja noch nichtmal eine Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz, die Kontrollratsgesetze sind nach wie vor inkraft.

    Verbrechen der Regierung - von BKA-/BND-/BFS-Terrorismus bishin zu Kriegs- und Völkerrechtsverbrechen werden von der Justiz geduldet. Die Justiz ist durch und durch korrupt.

    Von Rechtsstaat kann da doch überhaupt keine Rede sein !

    Und mit der EU-Verfassung landen wir direkt im Faschismus.

  • Wie die wieder dazwischen schreien... die DDR hatte im internationalen Vergleich eines der fortschrittlichsten Arbeitsgesetze, aber wen wundert es, den Mächtigen hier im Lande kann so etwas natürlich nicht passen.

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All Comments (11)

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  • geh links und komm rechts raus. versuchs umgekehrt: bin rechts abgebogen,kam ich links raus. Ich nehm den Leitfaden in der mitte, der's leider auch rot ^^

  • Ich finde Gysi als Redner und auch inhaltlich besser. Es ist keine gute Idee von Petermann, die DDR als "positives Beispiel" anzuführen.

  • In der Tat. Ich denke, wir alle wissen das in der DDR ziemlich viel falsch gelaufen ist, aber was die DDR in Sachen Familienpolitik, Gesundheitsmanagment und Arbeitspolitik vorgemacht hat, DAVON sollte sich unser Deutschland mal eine scheibe abschneiden.

  • "Linkes Arbeitsgesetzbuch"-klare Antwort auf die Ausbeutung-toll.weiter so

  • Wo kämen wir denn auch hin wenn es für Angehörige der Streitkräfte eine eigene Gerichtsbarkeit gäbe. Das sind Staatsbürger für die gilt das gleiche Recht wie für alle anderen. Btw schön das sich mal jemand an eine so wichtige Grundsatzfrage wagt. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist tatsächlich in Frage zu stellen so lange die Exekutive gegenüber der Judikative weisungsbefugt ist.

  • Finde ich eine sehr Rede, vor allem fachlich sehr interessant und fundiert!

  • Das war ja cool. AGB der DDR und selbstverwaltete Justiz

  • Eine Fachjustitz fuer das Militaer koennte aber, richtig ausgestaltet, durchaus ein Vorteil sein. Derzeit wird das Disziplinarrecht der Bw im wesentlichen durch die Vorgesetzten angewandt und oftmals stark gebeugt.

    Wenn man die Verhaengung von Disziplinarstrafen in Zukunft einer vom Vorgesetzten unabhaengigen Rechtssprechung ueberlassen wuerde, waere das m. E. sogar ein Beitrag zur demokratisierung der Bw!

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