Die Wohnung hat einen alten Wasserschaden, welcher vom Vermieter dem Mieter verschwiegen in arglistiger Weise oder „Unwissenheit" verschwiegen wurde.
Die Außenwände hatten keinerlei Außenwandabdichtung. Deshalb entstand der Schimmelschaden.
Zum Zeitpunkt des Ortstermins wurden dort Abdichtungsarbeiten an der Vertikalabdichtung ausgeführt.
Im Bereich des Schlafzimmers ist die Vertikalabdichtung neu aufgebracht. Es fehlt jedoch ein Streifen von 1 m unmittelbar in der Ecke zwischen Schlafzimmer und Flur. Der Flurbereich hat durchgehend noch keinerlei Außenwandabdichtung. Es sind die rohen Steine zu sehen.
guten tag herr baugutachter. eine frage, währe es sinnvoll nachdem man die positiv abdichtung gemacht hat, auch die kapillaren mit einer injektion zu schliessen?
peleus66 1 week ago