Prof. Dr. Michael Hassemer; Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum (TU Kaiserslautern); Vorlesung Zivilrecht II;
Die "Lösung" der Regressproblematik in § 478 BGB: Nur zu begreifen, wenn man das Regressproblem aus dem letzten Filmchen verstanden hat. Wie die Raupe Nimmersatt frisst sich das zwingende Recht in die Lieferkette und damit in das Handelsrecht hinein. Hierzu Hassemer, Heteronomie und Relativität in Schuldverhältnissen, 2006.
http://zwr.wiwi.uni-kl.de/index.php?id=12;
http://www.michael-hassemer.de/
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