Klauen - der Finanzamtsong

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Uploaded by on Jan 29, 2011

Hervorgegangen als direkter Nachfolger der nationalsozialistischen Finanzverwaltung des dritten Reiches, maßgeblich beteiligt am Holocaust, die bundesdeutsche Finanzverwaltung. Persönlich unantastbar, heißt im Klartext, straffrei wenn zum Wohle der Bundes- und Landeskasse die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland beraubt und geplündert wird.

§ 353 StGB ist zusammen mit dem Beschluss 3 Ws 179/86 des OLG Celle der Garant für die Straffreitheit eines jeden einzelnen grundrechtsverpflichteten Amtsträgers in Gestalt eines Finanzbeamten. Gleiches gilt indirekt natürlich auch für alle Finanzrichter, denn wenn der "kleine" Finanzbeamte sich skrupellos zeigt, so kann dieses ausdrücklich seit der Rede des ersten Finanzministers Fritz Schäffer am 15.01.1951 an der Bundesfinanzschule Siegburg gewünschte Verhalten eines jeden einzelnen Finanzbeamten als dann treuer Diener eines demokratischen Systems, nicht von den Finanzgerichten wieder rückgängig gemacht werden. Dann lieber große "Schauprozesse", um der Bevölkerung Rechtsstaatlichkeit vorzugaukeln.

Ebenso sind alle diejenigen, die Amtshilfe leisten, strafbefreit, denn wenn schon der Anstifter straffrei gestellt ist, muss dieses auch für alle anderen in derselben Sache tätigen bis zum Erfolg des Raubens und Plünderns gelten.

Damit hat sich die Bundesrepublik Deutschland als Unrechtsstaat offenbart. Hier wird bewusst und gewollt gegen die verfassungsrechtlich vankerten Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes gehandelt und die unverletzlichen Freiheitsgrundrechte des einzelnen systematisch negiert.

Daher ind auch die Steuergesetze der Bundesrepublik Deutschland bis heute nicht den zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland unterzogen worden.

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  • Die Entnazifizierung ist damals völlig schief gegangen, so steht es in diversen Quellen nachzulesen. Schnell war man mit den "Persilscheinen" bei der Hand und die Verfolgten waren ja in den meisten Fällen auch einer geordneten Vernichtung zugeführt, von daher drohte ja nur wenig Gefahr. Und man hatte ja gelernt zusammenzuhalten, Korpsgeist zu entwickeln, bis heute. Doch so lange die Bevölkerung sich kaufen lässt und nicht wissen will, was Freiheit wirklich bedeutet, machen die Täter weiter...

  • Man hat den Eindruck, als wenn die Täter von heute alle "Mein Kampf" lesen, kennt man nämlich den Inhalt, fällt einem so manches wie Schuppen von den Augen. Übrigens die Parteien haben alle damals reichlich ehemalige NSDAP - Mitglieder aufgenommen. Die FDP zeichnete sich da besonders aus. Der Naumann-Kreis z.B., den die Engländer dann festegnommen hatten. Scheel und Genscher sind als ehemalige NSDAP-Mitglieder identifiziert, nettes Klientel, das da für die Freiheit geworben hat...

  • Deutsch funktioniert in einer Bürokratendikatur eben auch mit typisch deutschen Untugenden: 1. Missgunst, 2. Drangsalierung, 3. Anschwärzen, 4. Besserwisserei, 5. Obrigkeitshörigkeit.

    HondaInsightBlog vor 58 Minuten

  • Man kann heute das Fazit ziehen, dass die nationalsozialistische Finanzverwaltung sowie die nationalsozialistische Justiz beide wider die im Bonner Grundgesetz verankerten Rechtsbefehle bis heute durch ledigliches Tauschen des Wortes nationalsozialistische in bundesdeutsche das von österreichischen Historikern 2006 als Ausformung organisierten Verbrechens bezeichnete System Drittes Reich ungehindert fortgesetzt haben. Rückhalt in der Bevölkerung gibt es ja auch bis heute, wahnsinnig, oder ?

  • Im Dritten Reich nannte man die Steuerberater übrigens "Hitlers Soldaten". Ein solcher war auch der Vater des jetzigen Bundesfinanzministers Schäuble. Wolfgang Schäuble hat seine Laufbahn im öffentlichen Dienst in den 70iger Jahren beid er baden-württembergischen Finanzverwaltung begonnen. Er ist quasi systemgeprägt. Und welches Verhältnis er zum Geld anderer hat, sollte aus der CDU-Spendenaffäre noch hinreichend bekannt sein. Er ist derzeit Hüter ungültiger Steuergesetze, nur wen interessierts?

  • Sarrazin, übrigens aus der Finanzverwaltung stammend, hat mit seinem Buch "Deutschland schafft sich ab" und seinen Interviews dazu das "Gen" des nationalsozialistischen Deutschen aufzuspüren gesucht und er hat es in rund 53% der Bevölkerung noch gefunden. 62 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes muss von immer noch mehr als 50% dem Nationalsozialismus und seiner Rassentheorie anhängender Bevölkerung ausgegangen werden. Da freut sich doch das System, doch kaum jemanden stört es.

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All Comments (62)

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  • Sowohl vor denFianzgerichten als auch dem BFH finden reine Schauprozesse statt, entsprechende Bedeutung haben die Urteile von dort, nämlich gar keine. So lange die Finanzbeamten ungestraft rauben und plündern dürfen und die daraufhin erwirkten Finanzgerichtsprozesse auch noch dem Finanzamt Recht geben !!!, hat das nichts mit Rechtssstaatsprinzip und Gerechtigkeit zutun. "Einmal gesetztes Unrecht wird nicht dadurch zu Recht, dass es angewendet und befolgt wird", BverfGE 23, 98. Doch wen stört's?

  • Geiler Song!!!!!!!! Ein Staat darf nicht lügen. Punkt. Das unterscheidet einen Rechtsstaat von einer Diktatur. Was überhaupt nicht geht, ist ein Staat im Staat, der sich mit Nichtanwendungserlassen über gültige Rechtsprechung hinwegsetzt: "Schön, dass der oberste Finanzhof ein Urteil gefällt hat. Interessiert uns aber nicht." Ja, geht´s denn noch?

  • Bleibt der Weg zum Bundesverfassungsgericht, ist das Gebaren des Finanzamtes und des Finanzgerichtes doch eine ungeheuerliche Grundrechteverletzung. Doch die Verfassungsbeschwerde wird ohne Begründung einfach nicht zur Entscheidung angenommen. Verfassungswidrig wie nun mal die Verfassungsbeschwerde selbst sowie das Annahmeverfahren seit 1956 / 1969 ist, kollidieren diese Vorschriften doch mit Art. 19 Abs. 4 GG als absolutem Freiheitsgrundrecht, sind die Grundrechte daher weiter suspendiert, toll

  • Glaubt nun dieser heimgesuchte unselbständige Arbeitnehmer an den grundgesetzlich verbürgten Rechtsstaat und legt Widerspruch ein, so beginnt die Lawine zu rollen. Einspruch abgelehnt, begründen kann das "kriminelle Handeln" ja auch keiner. Der Grundrechtsträger zieht vor das Finanzgericht und erlebt dort, was niemand heute für möglich hält, nämlich das Finanzamt kommt mit diesem "kriminellen Akt" , der Fiktion auch dort durch, die Rechtsbegung gehört in den Finanzgerichten zum Altagsgeschäft!

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