http://yachtfernsehen.com: Wer ein UKW-Seefunkgerät (Marifooon) an Bord hat, ist verpflichtet, die entsprechenden Kanäle abzuhören (uitluisterplicht). Ijsselmeer, Wattenmeer (Waddenzee) Randmeren und Delta gelten als so genannte ruime Binnenwateren: Notrufe also möglichst via Kanal 16 und/oder mit DSC (Kanal 70). Kanal 16 und 70 (DSC) werden landesweit sowohl im Binnen- als auch im Küstenbereich von IJmuiden Rescue/Nederlands Coastguard abgehört.
Anrufkanal ist aber Kanal 10, der muss auch bei schlechter Sicht abgehört werden. Einige Gebiete, wie beispielsweise in der Waddenzee, sind so genannte Blockgebiete: Dort muss ein vorgeschriebener Kanal abgehört werden. In der Waddenzee Harlingen/Vlieland/Terschelling ist das Kanal 02, Brandaris. Auf diesem Kanal 02 werden beispielsweise auch Sportboote von der Wasserschutzpolizei angesprochen.
Auf dem Ijsselmeer empfiehlt es sich, Kanal 01 abzuhören: Der Zentrale Meldeposten Ijsselmeer in Lelystad gibt u.a. regelmäßig Wetterberichte (+00.15 GZ)
sowie sofort nach Eingang Wetterwarnungen durch.
"Quasselkanäle" in Holland sind Kanal 72 und Kanal 77.
ATIS ist Pflicht für Seefunkgeräte in den Niederlanden.
Alle Infos zum Thema UKW-Seefunk in Holland gibt es www.yachtfernsehen.com und www.sailpress.com - Sicherheit auf See für Hochseesegler.
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