Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein am 11.02.2011
Antrag von Dres. Stauch, Herren Dietrich und Loula:
Bundesregierung und Bundesmantelvertragsparteien werden aufgefordert, die Einführung der ambulanten Kodierrichtlinien zu stoppen.
§295 Abs. 3 Satz 2 des SGB V (Einführung der Kodierrichtlinien) besagt nicht, dass die Kodierrichtlinien in der geplanten Form zu implementieren sind. Angesichts zu erwartender Bürokratiekosten von über 500. Mio Euro bei Einführung dieser Kodierrichtlinien allein in Nordrhein ist eine wesentliche Beeinträchtigung der Patientenversorgung zu erwarten.
Der Antrag wurde angenommen.
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