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Uploaded by Erwerbslosenforum on Mar 6, 2010
Bericht über die ARGE Rhein-Sieg und deren gängingen Praxis, Sanktionen zu verhängen, wenn der "Kunde" nicht spurt...
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Sanktionen sind verfassungswidrig, denn die Würde des Menschen darf nicht angetastet werden.
Artikel 1 & Artikel 20 Grundgesetz und § 1 Abs.1 SGB I:
Bei Sanktionen binnen 30 Tagen Widerspruch einlegen und ggf. Klage beim Sozialgericht einreichen.
Wichtig sind hier Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgericht und dem Bundessozialgericht vom Februar 2010... über die Höhe vom Regelsatz.
GreeZ
id26101970 4 months ago
jetzt kostet der Diesel 1,40€
CACIK4161 9 months ago
Habe ich gleich bei mir verlinkt,danke für das reinstellen.
MrBrunswiek 2 years ago
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Sanktionen sind verfassungswidrig, denn die Würde des Menschen darf nicht angetastet werden.
Artikel 1 & Artikel 20 Grundgesetz und § 1 Abs.1 SGB I:
Bei Sanktionen binnen 30 Tagen Widerspruch einlegen und ggf. Klage beim Sozialgericht einreichen.
Wichtig sind hier Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgericht und dem Bundessozialgericht vom Februar 2010... über die Höhe vom Regelsatz.
GreeZ
id26101970 4 months ago
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CACIK4161 9 months ago
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MrBrunswiek 2 years ago