Sterbeversicherung - Sterbegeldversicherung Der Tod ist ein Thema, dem man nicht ausweichen kann. Und so ist es für die meisten von uns - bei aller Freude am Leben - ein wichtiges Anliegen, auch die letzten Dinge zu regeln, statt sie dem Zufall zu überlassen. Zum Beispiel durch ein Testament, durch Nachfolgerege- lungen für die eigene Firma, aber auch durch die Sicherstellung einer würdevollen Bestattung. Denn deren Finanzierung ist alles andere als eine Kleinigkeit: Sarg, Grabstein, Beurkundun- gen, Gebühren und vieles mehr lassen die Kosten schnell auf viele Tausend Euro steigen. Vom Staat ist hier nichts zu erwarten bereits vor Jahren wurde die Sterbegeldleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ersatzlos gestrichen. So müssen die Hinter- bliebenen das Geld aufbringen, aber nicht alle können es sich leisten. Alles geregelt mit der Volksfürsorge Sterbeversicherung: * Die Absicherung im Todesfall besteht in den ersten drei Versicherungsjahren aus den eingezahlten Beiträgen * Zusätzliche Sicherheit: Bei Unfalltod wird die garantierte Versicherungssumme fällig, sofern dies beauftragt wurde * Ab dem vierten Versicherungsjahr besteht Versicherungsschutz in Höhe der garantierten Versicherungssumme * Bei Unfalltod verdoppelt sich die vereinbarte Summe, sofern dies vereinbart wurde
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