22.04.2010 - Sie lassen die Beschäftigten in der Kurzarbeit mit dem Progressionsvorbehalt in die Steuerfalle laufen. Damit ist gemeint, dass das Kurzarbeitergeld zwar erst einmal lohnsteuerfrei ist, die Beschäftigten aber im nächsten Jahr hohe Steuernachzahlungen leisten müssen. Das können sie sich aber gar nicht leisten. Wovon auch? Sie sind schon in Kurzarbeit, erhalten weniger Lohn und können dementsprechend keine Rücklagen bilden. Korrigieren Sie bitte Ihre Steuerungerechtigkeiten!
Genau auf den Punkt, wie immer bei der LINKEN.
MrHerby1952 1 year ago 2
schöne rede, JUTTA!
maniac0303 1 year ago